Der Aufhebungsvertrag ist in der täglichen Praxis der Fachanwälte für Arbeitsrecht ein gängiges Mittel zur Beendigung von Arbeitsverhältnissen. Leider unterzeichnen Arbeitnehmer häufig Aufhebungsverträge, ohne sich über die Folgen zu informieren oder den vorgelegten Aufhebungsvertrag rechtlich prüfen zu lassen.

Aufgrund Unkenntnis führt dies nicht selten zu ungünstigen Folgen, die mit rechtlich fundierter Beratung vermeidbar gewesen wären. Ein Aufhebungsvertrag kann Vorteile bieten – wenn man weiß, worauf zu achten ist.
In diesem Beitrag erfahren Sie, wann ein Aufhebungsvertrag sinnvoll sein kann, welche Risiken Sie kennen sollten und wie Sie sich am besten verhalten, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird.
Inhalt
1. Was ist unter einem Aufhebungsvertrag zu verstehen?
Ein Aufhebungsvertrag (auch Auflösungsvertrag genannt) ist eine einvernehmliche Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, durch die das Arbeitsverhältnis zu einem bestimmten Zeitpunkt beendet wird.
Im Gegensatz zur Kündigung handelt es sich um eine beiderseitige Willenserklärung zur Beendigung einer vertraglichen Beziehung. Das bedeutet, beide Seiten müssen zustimmen.

In unserem Beitrag zum Thema erfahren Sie alles zum Thema außerordentliche Kündigung.
2. Ist ein Aufhebungsvertrag zu empfehlen?
Sofern die Vertragsbedingungen fair verhandelt wurden, kann ein Aufhebungsvertrag eine elegante Lösung sein, um das Arbeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer einvernehmlich zu beenden.
Arbeitgeber nutzen gern Aufhebungsverträge, wenn sie sich kurzfristig von einem Arbeitnehmer trennen möchten oder einen möglichen Kündigungsschutzprozess vermeiden möchten.
Auf einen Blick: Aufhebungsverträge werden häufig verwendet, wenn:
- Arbeitgeber die Unsicherheiten, die in Verbindung mit betriebsbedingten Kündigungen entstehen, vermeiden möchten
- Es Zweifel an der Rechtssicherheit bei Kündigungen nach Pflichtverstößen des Arbeitnehmers gibt, also unter anderem zur Vermeidung ordentlicher verhaltensbedingter Kündigungen
- Arbeitnehmer vorzeitig das Unternehmen verlassen möchten und aufgrund jahrelanger Betriebszugehörigkeit lange Kündigungsfristen greifen würden
Ein Aufhebungsvertrag kann eine Lösung sein und sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Vorteile bringen. Die Vorteile eines Aufhebungsvertrages sind unterschiedlich. Für Sie als Arbeitnehmer sind das:
- Möglichkeit individuelle Vereinbarungen abzustimmen (z. B. Abfindung, Freistellung, Zeugnisformulierung)
- wohlwollendes Arbeitszeugnis, da eine „Einvernehmliche Trennung“ oft besser wirkt als eine Kündigung
- Schnellerer Neuanfang möglich – keine langen Kündigungsfristen
- Vermeidung eines Kündigungsstreits mit ungewissem Ausgang
Zwei Fälle aus der Praxis
Fall 1:
Eine Arbeitnehmerin arbeitet seit 14 Jahren als Sachbearbeiterin in einem mittelständischen Unternehmen. Nach einem Führungswechsel wird ihr Aufgabenbereich erheblich reduziert – es kommt zu Spannungen. Der Arbeitgeber bietet ihr einen Aufhebungsvertrag mit einer Abfindung von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr Betriebszugehörigkeit an. Durch Nachverhandlung mithilfe eines Fachanwalts für Arbeitsrecht erhöht sich die Abfindung auf 1,0 Monatsgehalt pro Jahr, eine bezahlte Freistellung sowie ein qualifiziertes, wohlwollendes Zeugnis. Bereits zwei Monate später startet die Arbeitnehmerin in einer neuen Aufgabe.
Fall 2:
Im Rahmen betrieblicher Umstrukturierungen stehen betriebsbedingte Kündigungen an. Den Mitarbeitern ist bewusst, dass es zu Personalaustritten kommen wird. Der Arbeitnehmer nimmt proaktiv Kontakt zum Arbeitgeber auf und unterbreitet seine Bereitschaft, das Unternehmen im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu verlassen. Er handelt neben Abfindung und Freistellung auch eine Outplacementberatung aus.
3. Hat ein Aufhebungsvertrag Nachteile?
Ein Aufhebungsvertrag kann Nachteile haben – allerdings nur für den Arbeitnehmer.
Arbeitgeber gehen mit einem Aufhebungsvertrag kein Risiko ein und nutzen ihn deshalb gern. Als Arbeitnehmer kann ein Aufhebungsvertrag eine Reihe Vorteile mit sich bringen, aber eben auch Nachteile.
Unterzeichnen Arbeitnehmer vorschnell Aufhebungsverträge, können sie mögliche Fallstricke übersehen. Deshalb raten wir zu fachanwaltlicher Beratung.
Ein großer Nachteil kann eine mögliche Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld sein. In der Regel verhängt die Agentur für Arbeit eine Sperrzeit von 12 Wochen. Sie geht davon aus, dass der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit durch Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages selbst verursacht hat.
Dieser Nachteil ist natürlich nur dann relevant, wenn Sie nicht bereits eine andere Position in Aussicht haben oder anderweitig abgesichert sind.
Sofern ein wichtiger Grund für den Abschluss eines Aufhebungsvertrages vorliegt, kann eine Sperrzeit vermieden werden. Dieser wichtige Grund muss nachvollziehbar dokumentiert sein.
Gründe zur Vermeidung einer Sperrzeit können sein:
- Dem Arbeitnehmer wurde eingangs eine ordentliche, betriebs- oder personenbedingte Kündigung mit Bestimmtheit angekündigt. Sofern dieser Umstand die Grundlage für die Unterzeichnung eines Aufhebungsvertrages war, sollte er im Aufhebungsvertrag vermerkt sein.
- Der Aufhebungsvertrag beendet das Arbeitsverhältnis nicht vor Ablauf der eigentlichen Kündigungsfristen.
- Die vereinbarte Abfindung übersteigt nicht die Grenze von maximal 0,5 Monatsgehältern pro Beschäftigungsjahr.
- Gesundheitliche Gründe, die eine Weiterbeschäftigung nicht möglich machen.
- Nachgewiesene massive Störungen am Arbeitsplatz, wie beispielsweise Mobbing.
Inwieweit der Abschluss eines Aufhebungsvertrages eine mögliche Sperrzeit beim Bezug von Arbeitslosengeld bedingen könnte, sollten Sie von einem erfahrenen Fachanwalt für Arbeitsrecht prüfen lassen.
4. Wie verhalten Sie sich richtig, wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird?
Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen einen Aufhebungsvertrag vorlegt, raten wir Ihnen zu folgendem überlegten Vorgehen. Die Folgen eines Aufhebungsvertrages können weitreichend sein, daher sollte dessen Unterzeichnung gut durchdacht werden.
4 Schritte: so sollten Sie vorgehen
Schritt 1 – Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen
Erfahrungsgemäß drängen Arbeitgeber auf eine schnelle Unterzeichnung des Aufhebungsvertrages. Aus Sicht des Arbeitgebers wäre der Vorgang damit lösungsorientiert abgeschlossen.
Auch wenn Ihr Arbeitgeber drängt – unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag ohne Bedenkzeit!
Schritt 2 – Unterlagen mitnehmen
Unterschreiben Sie auf keinen Fall einen Aufhebungsvertrag vor Ort. Fordern Sie stattdessen eine Kopie zur Prüfung an.
Schritt 3 – Holen Sie rechtlichen Rat ein
Lassen Sie sich unbedingt vor Unterzeichnung rechtlich fundiert beraten. Die Prüfung eines Aufhebungsvertrags durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kostet meist weniger als die Summe, die Sie durch eine gute Verhandlung gewinnen – oder durch eine Sperrzeit verlieren können. Sind Sie rechtschutzversichert übernimmt in der Regel die Rechtschutzversicherung die Anwaltskosten gemäß Ihres Rechtschutzversicherungsvertrages.
Schritt 4 – Zielgerichtet verhandeln
Durchdenken Sie genau: Kommt die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses infrage? Welche Alternativen bestehen? Was will ich erreichen?
Mögliche Verhandlungsoptionen sind Abfindung, Freistellung, wohlwollendes Arbeitszeugnis, Fortzahlung von Boni, ggf. Outplacement-Beratung – alles ist verhandelbar und mit anwaltlicher Beratung besser durchsetzbar.
5. Muss man einen Aufhebungsvertrag annehmen?
Wenn Ihnen ein Aufhebungsvertrag angeboten wird, besteht keine Verpflichtung, das Angebot zu unterschreiben.
Möchte Ihr Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beenden, hat er die Möglichkeit, eine ordentliche, personen– oder betriebsbedingte Kündigung auszusprechen – vorausgesetzt, die entsprechenden Gründe liegen vor. Im Zweifelsfall steht es Ihnen frei, gegen eine Kündigung vorzugehen und eine Kündigungsschutzklage einzureichen.
Ein Beispiel aus der Praxis
Einem Arbeitnehmer, 59 Jahre alt, wird eine einvernehmliche Trennung mittels Aufhebungsvertrag angeboten, konkrete Gründe liegen nicht vor. Der Aufhebungsvertrag sieht keine Abfindung, sondern eine sofortige Beendigung vor. Er lehnt ab.
Zwei Wochen später erhält der Arbeitnehmer die Kündigung. Mit Unterstützung eines Fachanwalts für Arbeitsrecht reicht er eine Kündigungsschutzklage ein. Das zuständige Arbeitsgericht erkennt fehlende nachvollziehbare und gerechtfertigte Kündigungsgründe. Durch Abschluss eines gerichtlichen Vergleichs erhält der Arbeitnehmer eine Abfindung und eine verlängerte Freistellung.
6. Wann ist ein Aufhebungsvertrag empfehlenswert für Arbeitnehmer?
Die Annahme oder Abschluss eines Aufhebungsvertrages kann in verschiedenen Situationen eine sinnvolle, wenn nicht sogar eine optimale Lösung für Arbeitnehmer sein. Zu diesen Situationen gehören:
- Der Arbeitnehmer möchte sich beruflich verändern und schnell, ohne Einhaltung langer Kündigungsfristen, seinen aktuellen Vertrag beenden. Ihm liegt entweder bereits ein anderes Vertragsangebot vor oder die Arbeitsbedingungen passen nicht mehr.
- Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist absehbar, aber die im Aufhebungsvertrag angebotenen Konditionen sind besser.
- Eine Auflösung des Standortes oder Umstrukturierung des Unternehmens steht bevor und es ist absehbar, dass es zu betriebsbedingten Kündigungen kommen wird.
- Wenn die im Aufhebungsvertrag verhandelten Konditionen sehr gut sind (Abfindung, Freistellung, Outplacement-Beratung, wohlwollendes Arbeitszeugnis) oder
- der Ausgang einer Kündigungsschutzklage nicht kalkulierbar ist bzw. die Rahmenbedingungen eines möglichen Vergleichs perspektivisch schlechter ausfallen könnten.
7. Aufhebungsvertrag: Chance oder Risiko?
Ein Aufhebungsvertrag ist kein „vergiftetes Geschenk“, aber er birgt auch Risiken und sollte gut abgewogen werden. In Abhängigkeit von der individuellen Lebenssituation kann ein Aufhebungsvertrag Chancen eröffnen und eine schnelle und unkomplizierte Möglichkeit zur Auflösung eines Arbeitsvertrages sein.
Die Unterzeichnung setzt immer gute Vorbereitung und ein Abwägen der Chancen und Risiken voraus.

Unterschreiben Sie einen Aufhebungsvertrag nie ohne rechtliche Prüfung. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. In vielen Fällen lässt sich mit einer klugen Verhandlungstaktik und anwaltlicher Beratung mehr erreichen als mit einer Kündigung. Ich bin für Sie da! Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin.
8. Wie kann mich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen?
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht analysiere ich den vorgelegten Aufhebungsvertrag sorgfältig. Ich prüfen, ob die Klauseln rechtlich korrekt, vollständig und fair sind. Mein Hauptaugenmerk liegt dabei auf
- den Formulierungen zur Beendigung,
- Abfindung,
- Freistellung,
- Resturlaub,
- Zeugnis,
- Boni,
- Wettbewerbsverbot oder
- etwaigen Rückzahlungsklauseln.
Häufig verstecken sich genau dort rechtliche Fallstricke oder nachteilige Formulierungen, die ich mit meiner Expertise erkenne und entsprechend abändere.
Ich kläre Sie über mögliche Nachteile des Vertrags auf – z. B. ob eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld droht oder wie sich der Vertrag auf ihre Sozialversicherungsansprüche auswirkt. Ebenso erstelle ich eine Erstbeurteilung, ob es wichtige Gründe gibt, die eine Sperrzeit verhindern können und wie diese dokumentiert werden sollten.
Die Erfahrung zeigt, als Fachanwalt für Arbeitsrecht kann ich für Sie in der Regel bessere Rahmenbedingungen aushandeln. Dazu gehören:
- eine höhere Abfindung
- eine bezahlte Freistellung
- ein wohlwollendes qualifiziertes Arbeitszeugnis
- Fortzahlung von variablen Vergütungsbestandteilen
- ggf. eine Outplacement-Beratung
Viele Arbeitgeber sind verhandlungsbereit, wenn Sie als Arbeitnehmer professionell und sachlich vertreten werden. Ein Anwalt kennt die rechtlichen und taktischen Hebel, um solche Verhandlungen zu Ihren Gunsten zu gestalten.
Da nicht jeder Aufhebungsvertrag sinnvoll ist, entwickele ich mit Ihnen gemeinsam eine individuelle Entscheidungsstrategie: Ist es klüger, den Vertrag zu unterzeichnen oder eine Kündigung abzuwarten? Wie könnte ein gerichtliches Verfahren ausgehen?
Sollten Sie dies wünschen, übernehme ich den direkten Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber. Für viele Arbeitnehmer ist dies eine emotionale Entlastung. Gleichzeitig hat das Mitwirken eines Anwalts den Effekt, dass die Verhandlungen auf Augenhöhe und mit juristischem Nachdruck durchgeführt werden.
Sollte es doch zu einer Kündigung kommen, vertreten ich Sie im Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht. Durch meine jahrelange Erfahrung mit ähnlichen Fällen kann ich den Verlauf realistisch einschätzen und mit Ihnen die beste Vorgehensweise abstimmen.
9. Fazit
- Ein Aufhebungsvertrag ist eine einvernehmliche Beendigung des Arbeitsverhältnisses
- Er kann Vorteile bieten, etwa schnellere Trennung, Abfindung, Freistellung oder ein gutes Zeugnis
- Arbeitnehmer haben die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu verhandeln
- Nachteile bestehen v. a. für Arbeitnehmer, z. B. drohende Sperrzeit beim Arbeitslosengeld
- Rechtliche Beratung vor Unterzeichnung ist dringend empfohlen
- Ein Aufhebungsvertrag sollte nie unter Druck oder ohne Bedenkzeit unterschrieben werden
- Aufhebungsverträge müssen nicht angenommen werden
- In bestimmten Fällen ist ein Aufhebungsvertrag empfehlenswert (z. B. bei geplantem Jobwechsel, drohender Kündigung, guten Verhandlungsergebnissen)
- Jede Situation sollte individuell geprüft und abgewogen werden
- Ein gut verhandelter Aufhebungsvertrag kann vorteilhafter sein als eine Kündigung
- Anwaltliche Beratung wird empfohlen, um die Chancen und Risiken abzuwägen
10. FAQ
Bin ich verpflichtet, einen Aufhebungsvertrag zu unterschreiben?
Nein, es besteht keine rechtliche Verpflichtung. Sie können das Angebot ablehnen oder über bessere Bedingungen verhandeln.
Welche Vorteile bietet ein Aufhebungsvertrag für Arbeitnehmer?
Mögliche Vorteile sind z. B. Abfindung, Freistellung, individuelles Arbeitszeugnis, schnellerer Wechsel zu einer neuen Stelle und Vermeidung eines Kündigungsstreits.
Welche Risiken sind mit einem Aufhebungsvertrag verbunden?
Ein wesentliches Risiko ist die 12-wöchige Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn kein wichtiger Grund für die Beendigung vorliegt.
Kann ich über die Bedingungen im Aufhebungsvertrag verhandeln?
Ja, viele Inhalte wie Abfindung, Freistellung, Bonuszahlungen oder Outplacement-Beratung sind verhandelbar – idealerweise mit anwaltlicher Unterstützung.
Was passiert, wenn ich den Aufhebungsvertrag ablehne?
Dann bleibt der Arbeitgeber bei seinem ursprünglichen Kündigungsweg – falls berechtigt. Sie können gegen eine Kündigung ggf. Kündigungsschutzklage einreichen. Hierbei unterstütze ich Sie selbstverständlich.
Bildquellennachweis: Jacob Lund / Canva