Die Hochzeit steht bevor, und während Sie alle Details der Feier planen, haben Sie vielleicht auch schon über einen Ehevertrag nachgedacht. Für viele Paare ist dieses Thema mit Unbehagen verbunden – schließlich möchte niemand bereits vor der Eheschließung über eine mögliche Trennung sprechen.

Doch ein Ehevertrag ist keineswegs ein Misstrauensvotum gegen die Beziehung, sondern vielmehr ein Zeichen von Verantwortungsbewusstsein und vorausschauender Planung.
Ein Ehevertrag regelt die vermögensrechtlichen Verhältnisse zwischen Ehepartnern und kann weit mehr umfassen als nur die Frage der Gütertrennung. Er bietet die Möglichkeit, individuelle Vereinbarungen zu treffen, die auf Ihre persönliche Lebenssituation zugeschnitten sind. Dies ist besonders wichtig, wenn Sie Unternehmer sind, bereits Kinder aus früheren Beziehungen haben oder über erhebliches Vermögen verfügen.
Mehr zum Thema Ehevertrag und Gütertrennung erfahren Sie in diesem Beitrag.
Inhalt
1. Die gesetzlichen Güterstände im Überblick
Wenn Sie heiraten und keinen Ehevertrag abschließen, gilt automatisch der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Aber welche Optionen haben Sie überhaupt? In Deutschland kennt das Gesetz drei verschiedene Güterstände, die jeweils eigene Vor- und Nachteile mit sich bringen.
Zugewinngemeinschaft – Der gesetzliche Regelfall
Bei der Zugewinngemeinschaft bleibt das Vermögen, das jeder Partner in die Ehe einbringt, weiterhin sein Eigentum. Auch während der Ehe erworbenes Vermögen gehört demjenigen, der es erworben hat. Erst bei Beendigung der Ehe durch Scheidung oder Tod wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs (Zugewinn) zwischen den Ehepartnern ausgeglichen.
Die Zugewinngemeinschaft bietet einen fairen Ausgleich zwischen den Ehepartnern, besonders wenn einer von ihnen zugunsten von Familie und Kindern beruflich zurückgesteckt hat.
Allerdings kann die Berechnung des Zugewinns komplex sein und zu Streitigkeiten führen.

In unserem Beitrag zum Thema erfahren Sie alles zum Thema Zugewinnausgleich.
Gütertrennung – Klare Verhältnisse schaffen
Bei der Gütertrennung behält jeder Ehepartner sein vor und während der Ehe erworbenes Vermögen für sich. Es findet kein Ausgleich bei Beendigung der Ehe statt. Die Gütertrennung muss durch einen notariellen Ehevertrag vereinbart werden.
Dieser Güterstand schafft klare Vermögensverhältnisse und kann besonders für Selbstständige und Unternehmer vorteilhaft sein, da das Betriebsvermögen bei einer Scheidung nicht geteilt werden muss.
Allerdings kann die Gütertrennung für den finanziell schwächeren Partner erhebliche Nachteile mit sich bringen, besonders wenn dieser wegen Kindererziehung oder Haushaltsführung auf Erwerbstätigkeit verzichtet hat.
Gütergemeinschaft – Gemeinsames Vermögen bilden
Bei der Gütergemeinschaft wird das Vermögen beider Ehepartner zu einem gemeinsamen Vermögen zusammengefasst. Ausnahmen bilden bestimmte persönliche Gegenstände und speziell im Ehevertrag ausgenommene Vermögenswerte (Vorbehaltsgut).
Sie bietet eine umfassende Vermögensverschmelzung für Paare, die alle Aspekte ihres Lebens vollständig teilen möchten.
Die Gütergemeinschaft ist in Deutschland eher selten und kann komplizierte rechtliche Fragen aufwerfen, besonders bei Geschäften mit Dritten oder im Erbfall.
2. Vorteile und Nachteile der Gütertrennung
Die Gütertrennung ist einer der häufigsten Regelungspunkte in Eheverträgen. Doch ist sie wirklich für jedes Paar die richtige Wahl? Betrachten wir die Vor- und Nachteile genauer.
Wann kann die Gütertrennung sinnvoll sein?
Die Gütertrennung bietet vor allem dann Vorteile, wenn:
- Sie als Selbstständiger oder Unternehmer tätig sind und Ihr Betriebsvermögen schützen möchten
- Sie bereits erhebliches Vermögen in die Ehe einbringen
- Sie ein Eigenheim oder eine Immobilie besitzen
- Sie Schulden haben und Ihren Partner davor schützen möchten
- Sie eine zweite Ehe eingehen und Vermögen für Kinder aus erster Ehe sichern wollen
- In diesen Fällen kann die Gütertrennung einen wichtigen Schutz bieten und komplizierte Auseinandersetzungen im Fall einer Scheidung vermeiden.
Nachteile der Gütertrennung nicht übersehen
Die Gütertrennung hat jedoch auch Nachteile, die bedacht werden sollten:
- Benachteiligung des finanziell schwächeren Partners: Besonders wenn ein Partner zugunsten von Familie und Kindererziehung beruflich zurücksteckt, entsteht keine Kompensation für entgangene Karriere- und Verdienstmöglichkeiten.
- Einschränkung des Nachehelichen Unterhalts: Oftmals wird in Eheverträgen mit Gütertrennung auch der nacheheliche Unterhalt beschränkt, was existenzielle Risiken bergen kann.
- Erbrechtliche Konsequenzen: Bei Gütertrennung erhöht sich der Pflichtteil der Kinder, während der Erbteil des überlebenden Ehegatten geringer ausfällt als bei der Zugewinngemeinschaft.
- Steuerliche Nachteile: Die steuerlichen Freibeträge bei der Erbschaftsteuer können bei Gütertrennung ungünstiger sein.
Es ist daher entscheidend, die Gütertrennung nicht isoliert zu betrachten, sondern als Teil eines ausgewogenen Ehevertrags, der die Interessen beider Partner berücksichtigt.
3. Inhalte eines Ehevertrags: Was kann geregelt werden?
Ein Ehevertrag kann weit mehr regeln als nur den Güterstand. Er bietet die Möglichkeit, zahlreiche vermögensrechtliche und persönliche Aspekte individuell zu gestalten.
Grundlegende Regelungsmöglichkeiten
In einem Ehevertrag können Sie folgende Bereiche regeln:
- Güterstand: Vereinbarung von Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung oder Gütergemeinschaft sowie mögliche Modifikationen
- Versorgungsausgleich: Regelungen zur Aufteilung der während der Ehe erworbenen Rentenanwartschaften
- Nachehelicher Unterhalt: Vereinbarungen zu Unterhaltspflichten nach einer Scheidung, einschließlich möglicher Beschränkungen oder Ausschlüsse
- Zugewinnausgleich: Bestimmungen zur Berechnung und Aufteilung des während der Ehe erwirtschafteten Vermögenszuwachses
- Hausrat und Ehewohnung: Regelungen zur Aufteilung bei Trennung oder Scheidung
Individuelle Gestaltungsmöglichkeiten
Je nach persönlicher Situation können weitere spezifische Regelungen sinnvoll sein:
- Unternehmensnachfolge: Sicherung des Familienunternehmens
- Immobilienvermögen: Regelungen zu gemeinsamen oder eingebrachten Immobilien
- Schuldenregelung: Vereinbarungen zur Haftung für Verbindlichkeiten
- Erbrecht: Abstimmung ehevertraglich vereinbarter Regelungen mit testamentarischen Verfügungen
Ein gut durchdachter Ehevertrag berücksichtigt nicht nur die aktuelle Situation, sondern auch mögliche zukünftige Entwicklungen wie Kinderwunsch, Karrierewechsel oder längere Auslandsaufenthalte.
4. Formvorschriften und Wirksamkeit: Was ist zu beachten?
Ein Ehevertrag unterliegt strengen formalen Anforderungen, die unbedingt eingehalten werden müssen, damit er rechtswirksam ist.
Notarielle Beurkundung ist zwingend erforderlich
Ein Ehevertrag muss zwingend durch einen Notar beurkundet werden. Eine privatschriftliche Vereinbarung ist unwirksam. Der Notar hat dabei eine wichtige Beratungs- und Belehrungsfunktion. Er erklärt die rechtlichen Konsequenzen der vereinbarten Regelungen und sorgt dafür, dass beide Partner die Tragweite des Vertrags verstehen.
Zeitpunkt des Abschlusses
Ein Ehevertrag kann sowohl vor als auch während der Ehe geschlossen werden. Bei einem Abschluss kurz vor der Hochzeit sollte jedoch genügend Bedenkzeit eingeplant werden, um jeden Anschein einer Zwangslage zu vermeiden.
Grenzen der Vertragsfreiheit
Nicht alles, was Sie in einem Ehevertrag regeln möchten, ist auch rechtlich zulässig. Die Rechtsprechung hat klare Grenzen gezogen, um besonders schutzbedürftige Partner vor unangemessenen Benachteiligungen zu bewahren. Ein Ehevertrag kann vom Gericht für unwirksam erklärt werden, wenn er:
- einen Partner einseitig und unangemessen benachteiligt
- in einer Zwangslage (z.B. kurz vor der Hochzeit oder während der Schwangerschaft) ohne angemessene Bedenkzeit geschlossen wurde
- gegen die guten Sitten verstößt
- zum Nachteil gemeinsamer Kinder vereinbart wurde
Die sogenannte „Wirksamkeits- und Ausübungskontrolle“ durch die Gerichte kann dazu führen, dass ein Ehevertrag ganz oder teilweise für unwirksam erklärt wird. Umso wichtiger ist eine ausgewogene und faire Gestaltung. Als Fachanwälte für Familienrecht helfen wir Ihnen gerne bei der Umsetzung.
5. Anpassung des Ehevertrags bei veränderten Lebensumständen
Das Leben verläuft selten geradlinig, und was bei Eheschließung noch passend erschien, kann Jahre später überholt sein. Daher ist es wichtig, einen Ehevertrag nicht als unveränderliches Dokument zu betrachten.
Wann sollte ein Ehevertrag angepasst werden?
Folgende Lebensereignisse können eine Überprüfung und Anpassung des Ehevertrags erforderlich machen:
- Geburt von Kindern
- Aufgabe oder erhebliche Reduzierung der Berufstätigkeit eines Partners
- Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit
- Erwerb von erheblichem Vermögen (z.B. durch Erbschaft)
- Aufnahme erheblicher Kredite
- Längerfristige Erkrankung eines Partners
- Umzug ins Ausland
Die Anpassungsklausel: Vorsorge treffen
Sinnvoll kann eine Anpassungsklausel im Ehevertrag sein, die bereits von vornherein festlegt, unter welchen Umständen und in welcher Weise der Vertrag überprüft und angepasst werden soll. Dies schafft Rechtssicherheit und vermeidet spätere Streitigkeiten.
Die Neuverhandlung: Gemeinsam neue Regelungen finden
Sind sich beide Partner einig, kann der Ehevertrag jederzeit durch einen neuen notariellen Vertrag geändert oder aufgehoben werden. Hierfür gelten die gleichen Formvorschriften wie für den ursprünglichen Vertrag.
Es empfiehlt sich, den Ehevertrag alle fünf bis zehn Jahre oder bei wichtigen Lebensereignissen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen. So stellen Sie sicher, dass die Vereinbarungen Ihrer aktuellen Lebenssituation entsprechen und im Ernstfall auch vor Gericht Bestand haben.
6. Kosten und Investitionen: Was kostet ein Ehevertrag?
Die Kosten für einen Ehevertrag sind eine Investition in Ihre finanzielle Sicherheit und Ihre Beziehung. Sie sollten diese Ausgabe daher als Vorsorge betrachten.
Notarkosten nach Gegenstandswert
Die Kosten für die notarielle Beurkundung eines Ehevertrags richten sich nach dem sogenannten Gegenstandswert, der sich am Vermögen der Eheleute orientiert. Je höher das Vermögen, desto höher die Kosten.
Für einen durchschnittlichen Ehevertrag mit Regelungen zu Güterstand, Versorgungsausgleich und Unterhalt entstehen Kosten in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro. Bei komplexeren Vermögensverhältnissen oder umfangreicheren Regelungen können die Kosten auch höher ausfallen.
Anwaltskosten für die Beratung
Zusätzlich zu den Notarkosten empfiehlt sich für jeden Partner eine individuelle Rechtsberatung oder Vertretung/Mitwirkung bei der Erstellung des Ehevertragsentwurfs durch einen Fachanwalt für Familienrecht. Diese Kosten werden nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder Vergütungsvereinbarung berechnet und können je nach Umfang und Komplexität des anwaltlichen Auftrags variieren.
Die Investition in eine fundierte rechtliche Beratung, Mitwirkung an der Erstellung bzw. Überprüfung eines notariellen Ehevertragsentwurfs kann spätere, weitaus höhere Kosten für streitige Auseinandersetzungen vermeiden. Ein gut durchdachter Ehevertrag schafft Rechtssicherheit und kann im Trennungsfall einen langwierigen, oft Jahre andauernden und kostspieligen Rechtsstreit verhindern.
7. Erbrecht und Gütertrennung: Was Sie wissen sollten
Die Wahl des Güterstandes hat erhebliche Auswirkungen auf die erbrechtliche Situation – ein Aspekt, der oft übersehen wird.
Erbrechtliche Konsequenzen der Gütertrennung
Bei Gütertrennung erbt der überlebende Ehegatte weniger als bei der Zugewinngemeinschaft. Während bei der Zugewinngemeinschaft der gesetzliche Erbteil des Ehegatten pauschal um ein Viertel erhöht wird (sog. erbrechtlicher Zugewinnausgleich), entfällt dieser Vorteil bei der Gütertrennung.
Konkret bedeutet dies:
- Bei der Zugewinngemeinschaft erbt der Ehegatte neben Kindern die Hälfte des Nachlasses
- Bei Gütertrennung erbt der Ehegatte neben Kindern nur ein Viertel
Diese erhebliche Differenz sollte bei der Entscheidung für einen Güterstand berücksichtigt werden.
Testamentarische Regelungen als Ausgleich
Um den Ehepartner trotz Gütertrennung erbrechtlich abzusichern, empfiehlt sich die Errichtung eines Testaments oder Erbvertrags. Darin kann der Erbteil des Ehegatten erhöht oder dieser zum Alleinerben eingesetzt werden. Zu beachten sind jedoch stets die Pflichtteilsansprüche von Kindern oder Eltern.
Eine sorgfältige Abstimmung zwischen ehevertraglich vereinbarter Gütertrennung und testamentarischer Regelung ist daher unerlässlich. Eine ganzheitliche Beratung, die sowohl familienrechtliche als auch erbrechtliche Aspekte berücksichtigt, ist hier besonders wertvoll.

Als Fachanwälte für Familienrecht beraten wir Sie gerne individuell zu Ihren Möglichkeiten. Wir unterstützen Sie dabei, einen maßgeschneiderten Ehevertrag zu erstellen, der Ihre persönliche Situation berücksichtigt und beiden Partnern gerecht wird. Vereinbaren Sie noch heute einen Beratungstermin, um Ihre gemeinsame Zukunft auf ein sicheres rechtliches Fundament zu stellen.
8. Wann ist ein Ehevertrag mit Gütertrennung sinnvoll?
Ein Ehevertrag mit Gütertrennung ist nicht für jedes Paar die richtige Wahl. Er kann aber in bestimmten Konstellationen einen wichtigen Schutz bieten.
Typische Konstellationen für Gütertrennung
Ein Ehevertrag mit Vereinbarung der Gütertrennung kann besonders sinnvoll sein für:
- Unternehmer und Selbstständige: Zum Schutz des Betriebsvermögens und zur Sicherung der unternehmerischen Handlungsfähigkeit
- Paare mit erheblichen Vermögensunterschieden: Wenn ein Partner bereits beträchtliches Vermögen in die Ehe einbringt
- Zweit- oder Drittehen: Besonders wenn Kinder aus früheren Beziehungen abgesichert werden sollen
- Ehen mit internationalen Bezügen: Wenn ein Partner aus einem anderen Rechtskreis stammt oder ein Umzug ins Ausland geplant ist
- Paare mit erheblichen Schulden eines Partners: Zum Schutz des anderen Partners vor Haftungsrisiken
Wann rät der Fachanwalt von einer reinen Gütertrennung ab?
Von einer unmodifizierten Gütertrennung ist oft abzuraten bei:
- Klassischer Rollenverteilung: Wenn ein Partner zugunsten von Familie und Kindererziehung beruflich zurücksteckt
- Erheblichem Altersunterschied: Wenn der jüngere Partner Nachteile in der Altersvorsorge erleiden könnte
- Gemeinsamer Familienplanung: Ohne ausgleichende Regelungen kann die Gütertrennung den kinderbetreuenden Partner benachteiligen
In diesen Fällen empfiehlt sich oft eine modifizierte Zugewinngemeinschaft oder eine Gütertrennung mit umfassenden Ausgleichsregelungen.
9. Fazit
Ein Ehevertrag sollte niemals einseitig sein, sondern stets die berechtigten Interessen beider Partner berücksichtigen. Die reine Gütertrennung ohne ausgleichende Regelungen wird von Gerichten zunehmend kritisch gesehen und kann bei eindeutiger Benachteiligung eines Partners für unwirksam erklärt werden.
Ein ausgewogener Ehevertrag schafft Rechtssicherheit und kann im Fall einer Trennung langwierige und belastende Auseinandersetzungen vermeiden. Er sollte jedoch nicht ohne fundierte rechtliche Beratung geschlossen werden.
Das Wichtigste zum Thema Ehevertrag und Gütertrennung im Überblick
- Der gesetzliche Güterstand ist die Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung muss durch Ehevertrag vereinbart werden
- Ein Ehevertrag muss notariell beurkundet werden und kann vor oder während der Ehe geschlossen werden
- Die Gütertrennung ist besonders sinnvoll für Unternehmer, Selbstständige und bei erheblichen Vermögensunterschieden
- Ein Ehevertrag kann neben dem Güterstand auch Unterhalt, Versorgungsausgleich und andere vermögensrechtliche Aspekte regeln
- Bei veränderten Lebensumständen sollte der Ehevertrag überprüft und gegebenenfalls angepasst werden
- Die Gütertrennung hat erhebliche erbrechtliche Auswirkungen, die durch ein Testament ausgeglichen werden können
- Ein ausgewogener Ehevertrag berücksichtigt die Interessen beider Partner und schafft Rechtssicherheit
10. FAQ
Was ist der Unterschied zwischen Ehevertrag und Gütertrennung?
Die Gütertrennung ist ein spezifischer Güterstand, der in einem Ehevertrag vereinbart werden kann. Der Ehevertrag selbst ist das rechtliche Dokument, in dem neben dem Güterstand auch weitere Regelungen wie Unterhalt oder Versorgungsausgleich festgelegt werden können.
Was ist der Nachteil einer Gütertrennung?
Der Hauptnachteil der Gütertrennung liegt in der potenziellen Benachteiligung des finanziell schwächeren Partners, besonders wenn dieser zugunsten von Familie und Kindern beruflich zurückgesteckt hat. Zudem sind die erbrechtlichen Folgen für den überlebenden Ehegatten ungünstiger als bei der Zugewinngemeinschaft.
Wann macht ein Ehevertrag keinen Sinn?
Ein Ehevertrag macht wenig Sinn, wenn beide Partner über ähnliches Vermögen verfügen, keine unternehmerischen Risiken bestehen und eine klassische Zugewinngemeinschaft den Interessen beider Partner entspricht. Auch bei sehr geringem Vermögen können die Kosten des Ehevertrags den Nutzen übersteigen.
Für wen lohnt sich eine Gütertrennung?
Eine Gütertrennung lohnt sich besonders für Unternehmer und Selbstständige, bei erheblichen Vermögensunterschieden, bei Zweit- oder Drittehen mit Kindern aus früheren Beziehungen oder bei Schulden eines Partners.
Wie viel kostet ein Ehevertrag mit Gütertrennung?
Die Kosten für einen Ehevertrag mit Gütertrennung liegen je nach Vermögensverhältnissen in der Regel zwischen 1.000 und 3.000 Euro für die notarielle Beurkundung. Hinzu kommen gegebenenfalls Kosten für die anwaltliche Beratung bzw. Vertretung bei der Erstellung des Ehevertragsentwurfs. Die Anwaltskosten berechnen sich entweder nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz oder individueller Vereinbarung.
Wie viel erbt der Ehepartner bei Gütertrennung?
Bei Gütertrennung erbt der überlebende Ehegatte neben Kindern nur ein Viertel des Nachlasses, während er bei der Zugewinngemeinschaft die Hälfte erben würde. Dieser Nachteil kann durch ein Testament ausgeglichen werden.
Bildquellennachweis: pixelshot / Canva


