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Anwälte für Familienrecht in Eschborn

Sofortige Termine bei Ehescheidungen

Sofortige Termine bei Gewaltschutzsachen (häuslicher Gewalt)

Sofortige Termine bei Unterhaltsangelegenheiten

Anwalt Familienrecht Eschborn

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Trennung

Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt. Was nun?

Im Falle einer Trennung sollten Sie sich frühzeitig bei uns über die anstehenden Fragen informieren um zu verhindern, dass Ihnen Rechtsnachteile entstehen. So ist es wichtig, rechtzeitig Trennungsunterhalt, wie auch Kindesunterhalt geltend zu machen, um keine Ansprüche zu verlieren.

Erfahrungsgemäß wirft eine Trennung folgende Fragen auf:

  • Wovon lebe ich?
  • Bekomme ich Unterhalt?
  • Was passiert mit dem gemeinsamen Konto?
  • Wer haftet für Kontoüberziehungen nach der Trennung?
  • Was passiert mit gemeinsamen Schulden?
  • Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
  • Welche Ansprüche bestehen, wenn die gemeinsame Immobilie nur von einem Ehepartner weitergenutzt wird?
  • Häusliche Gewalt

Wird ein Ehepartner gewalttätig, muss die Wohnsituation sofort geklärt und schnell gehandelt werden, indem ein Wohnungszuweisungs- oder Gewaltschutzverfahren betrieben wird. Wir unterstützen Sie hierbei. Zögern Sie nicht, sich umfassend zu informieren. Wir nehmen uns Zeit für Sie.

Scheidung

Für die reibungslose Abwicklung Ihres Ehescheidungsverfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, gleichgültig ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt.

Leben die Ehegatten seit einem Jahr voneinander getrennt und möchten beide geschieden werden, kann eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Einigkeit über die sogenannten Scheidungsfolgen erzielt zu haben. Dies sind der Unterhalt für den anderen Ehepartner, gegebenenfalls der Kindesunterhalt, wie auch Sorge- und Umgangsrecht. Weiter sind zu regeln die Aufteilung des Vermögens, die Rechte an der Ehewohnung und des Hausrats.

Streitige Scheidung

Sind sich die Ehepartner nach dem Ablauf des Trennungsjahres nicht darüber einig, wie die Scheidungsfolgen geregelt werden sollen, spricht man von einer streitigen Scheidung. In deren Verlauf sind Ihre Ansprüche zumeist im Rahmen des Scheidungsverfahrens gerichtlich durchzusetzen. Dies führt leider im Allgemeinen zu langwierigen Verfahren.

Scheidung nach dreijähriger Trennung

Wenn die Ehepartner seit mehr als drei Jahren voneinander getrennt leben gilt die Ehe nach dem Gesetz als gescheitert. Nach dieser Trennungsdauer wird die Ehe geschieden, auch wenn ein Partner der Scheidung widerspricht. Dem Gericht müssen dann die Scheidungsfolgen nicht detailliert dargelegt werden.

Härtefallscheidung

In besonderen Fällen kann auch vor dem Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung durchgeführt werden. Es muss dann ein Härtefall vorliegen. Ein solcher ist beispielsweise gegeben, in Fällen körperlicher Misshandlung oder bei schwerem Alkoholismus oder Drogenabhängigkeit.

Sorgerecht

Die Eheleute sind grundsätzlich für gemeinsame Kinder gleichermaßen sorgeberechtigt. Im Fall der Ehescheidung ändert sich grundsätzlich nichts hieran. Das Gesetz bestimmt, dass derjenige Elternteil, bei dem die Kinder leben, entscheidungsbefugt ist über sämtliche Dinge, die das tägliche Leben betreffen.

Trotz dieser gesetzlichen Regelungen kommt es immer wieder zu erheblichen Streitigkeiten die gemeinsamen Kinder betreffend. Hier unterstützen wir Sie gerne bei der Erarbeitung einvernehmlicher Regelungen zum Wohle der gemeinsamen Kinder.

Dennoch lassen sich häufig gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vermeiden. Hier setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.

Wir kümmern uns um sämtliche Fragen im Bereich des Sorgerechts. Hierzu gehören insbesondere Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts.

Nichteheliche Väter haben häufig kein Sorgerecht für ihre Kinder, dieses liegt allein bei der Mutter. Als nichtehelicher Vater haben Sie jedoch gleichermaßen einen Anspruch auf Einräumung des Sorgerechts. Dies setzen wir gerne für Sie durch.

Unterhalt

Erfahrungsgemäß stellt die Frage des Unterhalts ein zentrales Thema im Rahmen der familienrechtlichen Auseinandersetzung dar.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen sofort! Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf:

Anwalt Familienrecht Eschborn