Die Trennung ist da. Die Scheidung steht bevor. Fragen zu Unterhalt, Sorgerecht oder Ihrer gemeinsamen Immobilie türmen sich auf. Wir begleiten Sie durch diese herausfordernde Zeit.
Mit Empathie, Erfahrung und klarem Blick auf Ihre Rechte.
Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den emotional belastendsten Situationen im Leben. Gleichzeitig sind die rechtlichen und finanziellen Folgen komplex und weitreichend.
Als Fachanwälte für Familienrecht in Eschborn, mit über 25 Jahren Erfahrung, kennen wir beide Seiten: die menschliche und die rechtliche. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, ob bei einer einvernehmlichen Lösung oder vor dem Familiengericht.
Rechtsanwalt Bernd Schmidt und Rechtsanwältin Steffani Kaup haben als Fachanwälte für Familienrecht mehrere tausend Mandate erfolgreich begleitet. Als qualifizierte Mediatoren bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich und zum Wohl aller Beteiligten – besonders der Kinder – zu lösen.
Eine Trennung oder Scheidung gehört zu den emotional belastendsten Situationen im Leben. Gleichzeitig sind die rechtlichen und finanziellen Folgen komplex und weitreichend.
Als Fachanwälte für Familienrecht in Eschborn, mit über 25 Jahren Erfahrung, kennen wir beide Seiten: die menschliche und die rechtliche. Wir sorgen dafür, dass Ihre Interessen gewahrt bleiben, ob bei einer einvernehmlichen Lösung oder vor dem Familiengericht.
Rechtsanwalt Bernd Schmidt und Rechtsanwältin Steffani Kaup haben als Fachanwälte für Familienrecht mehrere tausend Mandate erfolgreich begleitet. Als qualifizierte Mediatoren bieten wir Ihnen zudem die Möglichkeit, Konflikte außergerichtlich und zum Wohl aller Beteiligten – besonders der Kinder – zu lösen.
Beide Partner sind Fachanwälte für Familienrecht – eine Kombination, die Tiefe und Erfahrung garantiert.
Co-Mediation durch weiblichen und männlichen Mediator, für ausgewogene, tragfähige Lösungen.
Seit 1995 bzw. 1996 zugelassen. Mehrere tausend erfolgreich begleitete Mandate im Rhein-Main-Gebiet.
Lösungen, die das Kindeswohl schützen und Ihre Elternrolle auch nach der Trennung ermöglichen.
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Wovon lebe ich? Wer bleibt in der Wohnung? Was ist mit unserem Konto? Wir klären die wichtigsten Fragen der ersten Trennungsphase und sichern Ihre Ansprüche.
Einvernehmlich oder streitig, nach einem oder drei Jahren – wir begleiten Sie professionell durch das Scheidungsverfahren vor dem zuständigen Familiengericht.
Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt – wir berechnen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei der Durchsetzung. Auch im Eilverfahren.
Einvernehmliche Regelungen zum Kindeswohl oder gerichtliche Durchsetzung – auch für nichteheliche Väter. Ihre Kinder stehen im Mittelpunkt.
Faire Aufteilung des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens und Ausgleich der Rentenanwartschaften. Wir sorgen für korrekte Berechnungen.
Wer bleibt? Wer zahlt? Verkauf oder Übernahme? Bei gemeinsamen Immobilien gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Sie.
Wovon lebe ich? Wer bleibt in der Wohnung? Was ist mit unserem Konto? Wir klären die wichtigsten Fragen der ersten Trennungsphase und sichern Ihre Ansprüche.
Einvernehmlich oder streitig, nach einem oder drei Jahren – wir begleiten Sie professionell durch das Scheidungsverfahren vor dem zuständigen Familiengericht.
Trennungsunterhalt, Kindesunterhalt, nachehelicher Ehegattenunterhalt – wir berechnen Ihre Ansprüche und unterstützen Sie bei der Durchsetzung. Auch im Eilverfahren.
Einvernehmliche Regelungen zum Kindeswohl oder gerichtliche Durchsetzung – auch für nichteheliche Väter. Ihre Kinder stehen im Mittelpunkt.
Faire Aufteilung des in der Ehe erwirtschafteten Vermögens und Ausgleich der Rentenanwartschaften. Wir sorgen für korrekte Berechnungen.
Wer bleibt? Wer zahlt? Verkauf oder Übernahme? Bei gemeinsamen Immobilien gibt es viele Gestaltungsmöglichkeiten. Wir finden gemeinsam mit Ihnen die beste Lösung für Sie.
Nicht jede Trennung muss vor Gericht enden. Als qualifizierte Mediatoren bieten wir Ihnen die Co-Mediation an: Zwei Mediatoren (weiblich & männlich) begleiten Sie zu einer einvernehmlichen Lösung.
Gerade bei gemeinsamen Kindern ist Mediation wertvoll: Sie erarbeiten gemeinsam tragfähige Regelungen, schonen die Kinder und bleiben kommunikationsfähig für die gemeinsame Elternschaft.
Nicht jede Trennung muss vor Gericht enden. Als qualifizierte Mediatoren bieten wir Ihnen die Co-Mediation an: Zwei Mediatoren (weiblich & männlich) begleiten Sie zu einer einvernehmlichen Lösung.
Gerade bei gemeinsamen Kindern ist Mediation wertvoll: Sie erarbeiten gemeinsam tragfähige Regelungen, schonen die Kinder und bleiben kommunikationsfähig für die gemeinsame Elternschaft.
als Gerichtsverfahren
250 € / Std. je Person
durch Eigenverantwortung
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durch Eigenverantwortung
Fachanwälte für Familienrecht in Eschborn mit über 25 Jahren Erfahrung im Familienrecht.
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Wir vertreten Sie vor dem Familiengericht Frankfurt und im gesamten Main-Taunus-Kreis.
In der Regel nach einem Jahr Trennung, wenn beide Ehepartner einverstanden sind (einvernehmliche Scheidung). Nach drei Jahren Trennung wird die Ehe geschieden, auch gegen den Willen des Partners. In Härtefällen (z.B. häusliche Gewalt, schwere Misshandlung) ist eine Scheidung ohne Trennungsjahr möglich.
Die Scheidungskosten richten sich nach dem Einkommen und Vermögen der Ehepartner (Verfahrenswert). Je höher das Einkommen, desto höher die Anwalts- und Gerichtskosten. Bei geringem Einkommen kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Wir informieren Sie transparent über die voraussichtlichen Kosten.
Grundsätzlich ja, wenn ein Ehepartner weniger verdient oder kein eigenes Einkommen hat. Wichtig: Der Trennungsunterhalt muss sofort nach der Trennung geltend gemacht werden, sonst verfallen rückwirkende Ansprüche. Kontaktieren Sie uns daher zeitnah. damit wir Sie unterstützen können.
Mediation ist schneller, deutlich kostengünstiger und emotional schonender als ein Gerichtsverfahren. Besonders wenn Kinder betroffen sind, entstehen durch gemeinsame Erarbeitung tragfähigere und nachhaltigere Lösungen. Die Kommunikationsfähigkeit zwischen den Eltern bleibt erhalten.
Bei einer Scheidung bleibt das gemeinsame Sorgerecht in der Regel bestehen. Der Elternteil, bei dem die Kinder hauptsächlich leben, entscheidet über Angelegenheiten des alltäglichen Lebens. Wichtige Entscheidungen (Schulwahl, medizinische Eingriffe) müssen gemeinsam getroffen werden.
Es gibt mehrere Optionen: Verkauf und Aufteilung des Erlöses, Übernahme durch einen Partner mit Auszahlung des anderen oder Vermietung. Bei alleiniger Nutzung kann eine Nutzungsentschädigung fällig werden. Wir finden die beste Lösung für Ihre Situation.
Wenn Sie im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) leben und während der Ehe mehr Vermögen aufgebaut haben als Ihr Partner, ist grundsätzlich ein Zugewinnausgleich zu zahlen. Die Berechnung ist komplex – ein Ehevertrag kann abweichende Regelungen treffen.
Der Kindesunterhalt richtet sich nach der Düsseldorfer Tabelle, dem Einkommen des unterhaltspflichtigen Elternteils und dem Alter der Kinder. Hinzu kommen Sonderbedarf und Mehrbedarf. Wir berechnen den korrekten Unterhalt und unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Unterhaltsansprüche.
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