Anwälte für Familienrecht in Eschborn
Sofortige Termine bei Ehescheidungen
Sofortige Termine bei Gewaltschutzsachen (häuslicher Gewalt)
Sofortige Termine bei Unterhaltsangelegenheiten
Anwalt Familienrecht Eschborn
Trennung
Sie haben sich von Ihrem Ehepartner getrennt. Was nun?
Im Falle einer Trennung sollten Sie sich frühzeitig bei uns über die anstehenden Fragen informieren um zu verhindern, dass Ihnen Rechtsnachteile entstehen. So ist es wichtig, rechtzeitig Trennungsunterhalt, wie auch Kindesunterhalt geltend zu machen, um keine Ansprüche zu verlieren.
Erfahrungsgemäß wirft eine Trennung folgende Fragen auf:
- Wovon lebe ich?
- Bekomme ich Unterhalt?
- Was passiert mit dem gemeinsamen Konto?
- Wer haftet für Kontoüberziehungen nach der Trennung?
- Was passiert mit gemeinsamen Schulden?
- Wer darf in der gemeinsamen Wohnung bleiben?
- Welche Ansprüche bestehen, wenn die gemeinsame Immobilie nur von einem Ehepartner weitergenutzt wird?
- Häusliche Gewalt
Wird ein Ehepartner gewalttätig, muss die Wohnsituation sofort geklärt und schnell gehandelt werden, indem ein Wohnungszuweisungs- oder Gewaltschutzverfahren betrieben wird. Wir unterstützen Sie hierbei. Zögern Sie nicht, sich umfassend zu informieren. Wir nehmen uns Zeit für Sie.
Scheidung
Für die reibungslose Abwicklung Ihres Ehescheidungsverfahrens stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung, gleichgültig ob es sich um eine einvernehmliche oder eine streitige Scheidung handelt.
Leben die Ehegatten seit einem Jahr voneinander getrennt und möchten beide geschieden werden, kann eine sogenannte einvernehmliche Scheidung durchgeführt werden. In diesem Fall ist es erforderlich, Einigkeit über die sogenannten Scheidungsfolgen erzielt zu haben. Dies sind der Unterhalt für den anderen Ehepartner, gegebenenfalls der Kindesunterhalt, wie auch Sorge- und Umgangsrecht. Weiter sind zu regeln die Aufteilung des Vermögens, die Rechte an der Ehewohnung und des Hausrats.
Streitige Scheidung
Sind sich die Ehepartner nach dem Ablauf des Trennungsjahres nicht darüber einig, wie die Scheidungsfolgen geregelt werden sollen, spricht man von einer streitigen Scheidung. In deren Verlauf sind Ihre Ansprüche zumeist im Rahmen des Scheidungsverfahrens gerichtlich durchzusetzen. Dies führt leider im Allgemeinen zu langwierigen Verfahren.
Scheidung nach dreijähriger Trennung
Wenn die Ehepartner seit mehr als drei Jahren voneinander getrennt leben gilt die Ehe nach dem Gesetz als gescheitert. Nach dieser Trennungsdauer wird die Ehe geschieden, auch wenn ein Partner der Scheidung widerspricht. Dem Gericht müssen dann die Scheidungsfolgen nicht detailliert dargelegt werden.
Härtefallscheidung
In besonderen Fällen kann auch vor dem Ablauf des Trennungsjahres die Ehescheidung durchgeführt werden. Es muss dann ein Härtefall vorliegen. Ein solcher ist beispielsweise gegeben, in Fällen körperlicher Misshandlung oder bei schwerem Alkoholismus oder Drogenabhängigkeit.
Bei jeder Ehescheidung vertreten wir Sie professionell und mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl für Ihre persönliche Situation. Wir tragen dafür Sorge, dass der im Rahmen der Ehescheidung zu regelnde Versorgungsausgleich ordnungsgemäß durchgeführt wird. Überdies kümmern wir uns um die Durchführung des Zugewinnausgleichs.
Berechnen Sie hier die Anwaltsgebühr für Ihre Scheidung: Scheidungskosten-Rechner
Sorgerecht
Die Eheleute sind grundsätzlich für gemeinsame Kinder gleichermaßen sorgeberechtigt. Im Fall der Ehescheidung ändert sich grundsätzlich nichts hieran. Das Gesetz bestimmt, dass derjenige Elternteil, bei dem die Kinder leben, entscheidungsbefugt ist über sämtliche Dinge, die das tägliche Leben betreffen.
Trotz dieser gesetzlichen Regelungen kommt es immer wieder zu erheblichen Streitigkeiten die gemeinsamen Kinder betreffend. Hier unterstützen wir Sie gerne bei der Erarbeitung einvernehmlicher Regelungen zum Wohle der gemeinsamen Kinder.
Dennoch lassen sich häufig gerichtliche Auseinandersetzungen nicht vermeiden. Hier setzen wir uns mit Nachdruck für Ihre Interessen ein.
Wir kümmern uns um sämtliche Fragen im Bereich des Sorgerechts. Hierzu gehören insbesondere Fragen des Aufenthaltsbestimmungsrechts.
Nichteheliche Väter haben häufig kein Sorgerecht für ihre Kinder, dieses liegt allein bei der Mutter. Als nichtehelicher Vater haben Sie jedoch gleichermaßen einen Anspruch auf Einräumung des Sorgerechts. Dies setzen wir gerne für Sie durch.
Unterhalt
Erfahrungsgemäß stellt die Frage des Unterhalts ein zentrales Thema im Rahmen der familienrechtlichen Auseinandersetzung dar.
Während der Zeit des Getrenntlebens besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Gewährung von Trennungsunterhalt. Um keine Ansprüche zu verlieren, muss dieser sofort geltend gemacht werden. Der andere Ehepartner ist zur Leistung von Unterhalt aufzufordern. Weiter muss Ihr Anspruch auf Auskunftserteilung durchgesetzt werden, um den geschuldeten Unterhalt berechnen zu können.
Sowohl die Auskunftserteilung als auch der Unterhaltsanspruch können gerichtlich durchgesetzt werden.
Sofern Sie dringend auf Unterhaltsleistungen angewiesen sind, da Sie selbst nur über geringfügige Einkünfte verfügen, muss besonders schnell gehandelt werden.
Es ist ein gerichtliches Eilverfahren durchzuführen. Zur Bestreitung der anfallenden Anwalts- und Gerichtskosten kann für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Wir unterstützen Sie gerne.
Unter verschiedenen Voraussetzungen kann auch für die Zeit nach der Ehescheidung Unterhalt geltend gemacht werden. Das Gesetz sieht hier beispielsweise den sogenannten Aufstockungsunterhalt vor. Dieser wird geschuldet, wenn Ihre eigenen Einkünfte nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Das Gesetz sieht weiter den sogenannten Betreuungsunterhalt vor, der geltend gemacht werden kann, wenn Sie wegen der Betreuung gemeinsamer Kinder keiner ausgedehnten Berufstätigkeit nachgehen können.
Um zu gewährleisten, dass Sie nach der Scheidung Unterhaltsleistungen erhalten, müssen Ihre Ansprüche unmittelbar im Scheidungsverfahren geltend gemacht werden. Lesen Sie hierzu mehr in unserem Blog-Artikel: Nachehelicher Ehegattenunterhalt