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Kosten

Anwaltsgebühren

Gebührentabelle

Die Vergütung der anwaltlichen Tätigkeit werden vom Gesetzgeber im sogenannten Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) geregelt.

Die Höhe der einzelnen Gebühren richtet sich nach dem Gegenstandswert. Wie dieser zu ermitteln ist, wird zum Teil vom Gesetz vorgegeben. So errechnet sich beispielsweise der Gegenstandswert für ein Ehescheidungsverfahren nach dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen der Beteiligten.

Für konkrete Fragen zu den anfallenden Kosten, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Gebührenvereinbarung

Es besteht grundsätzlich die Möglichkeit, Gebührenvereinbarungen zu treffen, die speziell auf Ihre Bedürfnisse und die konkrete Fallgestaltung zugeschnitten sind. Wir finden für Sie die passende Lösung.

Rechtsschutzversicherung Selbstverständlich übernehmen wir für Sie die Korrespondenz mit Ihrem Rechtsschutzversicherer und rechnen, sofern dieser die Kosten übernimmt, direkt mit diesem unsere Gebühren ab. Diesen Service bieten wir kostenlos.

Verfahrenskostenhilfe

Sofern Sie aufgrund Ihrer wirtschaftlichen Verhältnisse nicht in der Lage sind, die Kosten einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu tragen, besteht die Möglichkeit, für die außergerichtliche Vertretung Beratungshilfe zu beantragen und in gerichtlichen Verfahren Verfahrenskostenhilfe in Anspruch zu nehmen. Auch hier unterstützen wir Sie.

Zu diesem Thema haben wir einen kompletten Blog-Artikel, der Ihnen die finanziellen Sorgen nehmen wird.
Lassen Sie sich helfen und erlauben Sie sich eine glücklichere Zukunft. 

Zum Blog-Artikel: Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung

Verfahrenskostenhilfe bei Scheidung