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Anwälte für Arbeitsrecht in Eschborn

Sofortige Termine bei Kündigungen

Coaching bei Abschluss von Aufhebungsverträgen

Außergerichtliche Verhandlungen mit Ihrem Arbeitgeber

Wer sind wir?

Wir sind Rechtsanwälte mit über 20 Jahren Erfahrung in unseren Fachgebieten. Herr Rechtsanwalt Bernd Schmidt ist außerdem Fachanwalt für Arbeitsrecht und somit hochspezialisiert auf Fälle aus dem Arbeitsrecht.

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Anwalt Arbeitsrecht Eschborn

Unsere Kanzlei ist auf die Interessenvertretung von Arbeitnehmern und leitenden Angestellten spezialisiert und ausgerichtet. Wir vertreten sie in allen Fragen des Arbeitsrechts.

Bei Erhalt einer Kündigung durch Ihren Arbeitgeber ist schnelles Handeln erforderlich, um keine Fristen verstreichen zu lassen, die zu einem Verlust einer etwaigen Abfindung oder sonstiger Rechte führen. Die zu beachtende Klagefrist beträgt drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Kündigungsangelegenheiten werden daher bei uns vorrangig bearbeitet. Sie erhalten umgehend einen Besprechnungstermin, damit Ihre Rechte -ohne wenn und aber- sofort durchgesetzt werden können.

Anwalt Arbeitsrecht Eschborn

Selbstverständlich stehen wir Ihnen auch bei sämtlichen anderen arbeitsrechtlichen Problemen zur Verfügung, wie zum Beispiel

Wie hoch ist meine Abfindung?

Ihnen steht eine Abfindung zu, wenn in Ihrem Betrieb mindestens 10 Vollzeitarbeitnehmer beschäftigt sind und Sie mindestens 6 Monate ununterbrochen in dem Betrieb gearbeitet haben.

Die Rechtsprechung geht bei der Berechnung der Abfindung in der Regel von einem halben Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr aus. Bei besonderen Umständen erhöht sich der Abfindungsbetrag.

Die Einzelheiten sollten Sie mit uns erörtern. Mithilfe unseres Abfindungsrechners können Sie unverbindlich Ihre Abfindung errechnen.

Was kostet es?

Bei der Vergütung richten wir uns grundsätzlich nach den gesetzlichen Gebühren des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG).Für die Höhe der Gebühren ist der Gegenstandswert maßgeblich. Bei Kündigungen ist dies der Verdienst einschließlich Zulagen etc., den Sie in drei Monaten (Quartal) erzielen.

Um einen Überblick über anfallende Kosten zu erhalten, können Sie den Kostenrechner benutzen. Das Ergebnis ist für Sie eine erste überschlägige Einschätzung der zu zahlenden Vergütung.

Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen haben, holen wir für Sie kostenlos die Deckungszusage ein. Sie müssen sich um nichts kümmern.

Als Fachanwälte verfügen wir über eine breite fachliche Spezialisierung und meistens weitergehende Kenntnisse und Fähigkeiten als Anwälte, die sich nicht auf das Fachgebiet Arbeitsrecht spezialisiert haben. Bei komplexen Sachverhalten oder Fällen, in denen eine überdurchschnittliche hohe Abfindung zu erwarten ist, erlauben wir uns im Einzelfall eine schriftliche Vergütungsvereinbarung mit Ihnen zu schließen. Dies wird jedoch im Voraus mit Ihnen besprochen.

Haben Sie Fragen?

Wir helfen Ihnen sofort! Nehmen Sie gleich Kontakt zu uns auf: