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Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung: 6 wichtige Hinweise

Gleich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat, ist es ein wiederkehrendes Ärgernis – der Arbeitgeber zahlt nicht nach der Kündigung. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer umgehend aktiv werden. Wartet man zu lange, droht unter Umständen ein Verfall der Ansprüche.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd Schmidt informiert in diesem Beitrag darüber, welche Pflichten der Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses hat und welche Rechte der Arbeitnehmer geltend machen kann.

Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung
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Das Wichtigste im Überblick

  1. Was steht mir nach der Kündigung zu?
  2. Wieviel Gehalt erhalte ich nach der Kündigung?
  3. Wie lange muss der Arbeitgeber nach der Kündigung zahlen?
  4. Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung: Was tun?
  5. Wo erhalte ich Geld, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?
  6. Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?

1. Was steht mir nach der Kündigung zu?

Wurden Sie als Arbeitnehmer gekündigt oder haben selbst gekündigt, stehen Ihnen nach der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist alle Rechte zu, die auch vor der Kündigung galten. Die sog. Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrages müssen beide Parteien auch während der Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung einhalten.

Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist es seine Arbeit weiterhin vertragsgemäß zu leisten; die Pflicht des Arbeitgebers ist es, seinen Mitarbeiter vertragsgemäß zu bezahlen. D.h. der Arbeitgeber muss während der Kündigungsfrist seinen Arbeitnehmer auch ganz normal behandeln und sein Gehalt bzw. seinen Lohn abrechnen und überweisen.

Am Ende der Kündigungsfrist stehen Arbeitnehmern noch weitere Ansprüche zu:

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis kann qualifiziert ausgestellt werden, also mit einer Bewertung der Leistung. Dabei muss der Arbeitgeber dieses Zeugnis so ausfertigen, dass es für die weitere berufliche Zukunft des Arbeitnehmers förderlich ist. Auch wenn man als Arbeitnehmer wegen etwaiger Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder schwerer Pflichtverletzungen gekündigt wurde, darf dies im Arbeitszeugnis in dieser Form nicht auftauchen.

Abgeltung von Urlaubsansprüchen und Mehrarbeitsstunden

Sollten Arbeitnehmer noch Ansprüche auf Vergütung von Urlaubsansprüchen oder Mehrarbeitsstunden haben, so hat der Arbeitgeber auch diese am Ende des Arbeitsverhältnisses abzurechnen und auszugleichen. Der Urlaub, der z.B. am Ende der Kündigungsfrist nicht genommen werden konnte, ist dann in Geld auszubezahlen.

Achtung vor Ausgleichsquittung: wenn der Arbeitgeber am letzten Tag der Kündigungsfrist ein Schriftstück vorlegt und dies noch unterschrieben haben möchte, sollten Sie als Arbeitnehmer dies genau durchlesen. Es kann sich bei diesem Schriftstück um eine Ausgleichsquittung oder dergleichen handeln. Damit würde man durch seine Unterschrift auf alle weiteren Ansprüche, wie die Urlaubsabgeltung oder die Vergütung von offenen Mehrarbeitsstunden verzichten. Dies sollten Sie daher auf keinen Fall unterschreiben!

Abfindung für den Wegfall des Arbeitsplatzes?

Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber glauben viele Arbeitnehmer für den Wegfall des Arbeitsplatzes steht ihnen immer eine Abfindung zu. Leider ist dies meist nicht der Fall. Nur in sehr seltenen Fällen gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei der Kündigung.

Meist kann eine Abfindung nur dann erzielt werden, wenn Arbeitnehmer gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung gerichtlich vorgehen. Dann kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage in einem gerichtlichen Vergleich eine Abfindung verhandelt werden. Auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrages kann eine Abfindung durch geschicktes Verhandeln erreicht werden.

Kündigen Sie als Arbeitnehmer allerdings selbst, ist eine Abfindung ausgeschlossen.

2. Wieviel Gehalt erhalte ich nach der Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung ist das Gehalt genauso weiter zu zahlen, wie vor der Kündigung. Somit bleibt das Gehalt auch nach der Kündigung gleich.

Lassen Sie uns Ihre Rechte durchsestzen! Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, wie eine gerechte Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann. So können Sie ein langwieriges, zeitintensives und kostspieliges Verfahren vermeiden.

3. Wie lange muss der Arbeitgeber nach der Kündigung zahlen?

Der Normalfall bei einer Kündigung ist die ordentliche Kündigung. Hierbei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 622 BGB einzuhalten. Durch Tarifverträge können auch andere Kündigungsfristen gelten. Solange die Kündigungsfrist aber läuft, solange ist der Arbeitgeber verpflichtet den vertragsgemäßen Lohn bzw. das vertragsgemäße Gehalt zu zahlen.

Gehaltsanspruch bei außerordentlicher Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss sich der Arbeitgeber nicht an die Kündigungsfrist halten. Er kann wegen eines wichtigen Grundes, z.B. einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, sofort das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer beenden. Dann muss das Gehalt bzw. der Lohn nur bis zum Tag der Kündigung gezahlt werden.

Verzugslohn bei Kündigungsschutzklage

Geht man gegen die Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht vor und bekommt Recht – das Arbeitsgericht stellt also fest, dass die Kündigung unwirksam war – kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein den sog. Verzugslohn zu bezahlen. Dann muss der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt nachzahlen, der während des Kündigungsschutzprozesses nicht gezahlt worden ist.

4. Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung: Was tun?

Sollten Sie merken, dass ihr Arbeitgeber die Zahlung des Gehaltes bzw. des Lohns nicht mehr veranlasst hat, dürfen Sie als Arbeitnehmer nicht lange warten das Gehalt bzw. den Lohn einzufordern. In vielen Arbeitsverträgen gibt es sog. Ausschlussklauseln.

Bei solchen Klauseln verfallen alle Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Diese Frist muss mindestens 3 Monate betragen, da sie ansonsten unangemessen kurz ist, wie das Bundesarbeitsgericht immer wieder festgestellt hat. Oft sind solche Ausschlussklauseln aber auch generell nichtig, weil sie alle Ansprüche gegeneinander ausschließen.

Neben den Ausschlussklauseln kann der Anspruch auf das ausstehende Gehalt aber auch verjähren. Die Verjährung tritt nach 3 Jahren ein.

Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung – Das sollten Sie tun!

Ihr Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung? Dann sollten Sie ihn zuerst einmal anschreiben, auf die ausstehende Gehaltszahlung hinweisen und die Auszahlung des Gehalts mit einer Frist von zwei Wochen einfordern. Das Aufforderungsschreiben kann auch durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erstellt und an den Arbeitgeber versendet werden. Dies verschafft der Forderung und ihrer Durchsetzung meist mehr Nachdruck.

Sollte der Arbeitgeber nach dem Verstreichen der Frist das Gehalt immer noch nicht ausgezahlt haben, bleibt nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Bei der Lohnklage sollten sich Arbeitnehmer jedoch in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet Zinsen und etwaigen Schadensersatz zu zahlen.

5. Wo erhalte ich Geld, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Arbeitnehmer können durch das Ausbleiben der Gehaltszahlung sehr leicht in große finanzielle Schwierigkeiten geraten. Miete, Energiekosten und Nahrung muss man auch ohne das verdiente Gehalt trotzdem bezahlen. Ohne die Gehaltszahlung droht unter Umständen sogar Obdachlosigkeit.

Um dies zu verhindern, können Arbeitnehmer als Ersatzleistung Arbeitslosengeld beantragen. Zwar soll das Arbeitslosengeld eigentlich nur dann gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Arbeitsentgelt durch ein Arbeitsverhältnis hat. Bei der Verweigerung der Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer allerdings noch einen Anspruch auf  Zahlung von  Arbeitsentgelt.

Aber es gibt im Sozialrecht das Arbeitslosengeld als Gleichwohlgewährung – § 157 Abs. 3 SGB III. Dabei leistet die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld, weil der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht zahlt. Sollte vor Gericht dann die Zahlung des Gehaltes erreicht worden sein, muss der Arbeitgeber dieses Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur zurückzahlen und dem Arbeitnehmer die Differenz von Arbeitslosengeld zu seinem Gehalt auszahlen.

6. Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet seinen Arbeitnehmern das Gehalt bzw. den Lohn auszuzahlen. Es kann aber Fälle geben, in denen der Arbeitgeber die Gehaltszahlung zurückhalten kann. Meist ist der Arbeitgeber aber nicht berechtigt das Gehalt zurückzubehalten.

Der Arbeitgeber kann berechtigt sein einen Teil des Gehalts zurückzubehalten, wenn sich der Arbeitnehmer krankmeldet und keine ärztliche AU-Bescheinigung – der „gelbe Zettel“ – seinem Arbeitgeber zukommen lässt. Dann würde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfallen.

Außerdem ist eine Einbehaltung des Gehalts möglich, wenn sich der Arbeitnehmer weigert z.B. wichtige Dokumente oder andere Dinge des Arbeitgebers, die sich im Besitz des Arbeitnehmers befinden, herauszugeben. In solchen Fällen kann die Einbehaltung des Gehalts zulässig sein.

Urhebervermerk Beitragsbild: © PantherMedia / Boris Zerwann

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