Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung: 6 wichtige Hinweise

Gleich, ob der Arbeitgeber oder der Arbeitnehmer gekündigt hat, ist es ein wiederkehrendes Ärgernis – der Arbeitgeber zahlt nicht nach der Kündigung. In diesem Fall sollte der Arbeitnehmer umgehend aktiv werden. Wartet man zu lange, droht unter Umständen ein Verfall der Ansprüche.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd Schmidt informiert in diesem Beitrag darüber, welche Pflichten der Arbeitgeber am Ende des Arbeitsverhältnisses hat und welche Rechte der Arbeitnehmer geltend machen kann.

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Inhalt

  1. Was steht mir nach der Kündigung zu?
  2. Wie viel Gehalt erhalte ich nach der Kündigung?
  3. Wie lange muss der Arbeitgeber nach der Kündigung zahlen?
  4. Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung: Was tun?
  5. Wo erhalte ich Geld, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?
  6. Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?
  7. Fazit zum Thema Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung
  8. FAQ: Häufige Fragen zu ausstehendem Lohn nach der Kündigung

1. Was steht mir nach der Kündigung zu?

Wurden Sie als Arbeitnehmer gekündigt oder haben selbst gekündigt, stehen Ihnen nach der Kündigung bis zum Ende der Kündigungsfrist alle Rechte zu, die auch vor der Kündigung galten. Die sog. Hauptleistungspflichten des Arbeitsvertrages müssen beide Parteien auch während der Kündigungsfrist einer ordentlichen Kündigung einhalten.

Die Hauptleistungspflicht des Arbeitnehmers ist es, seine Arbeit weiterhin vertragsgemäß zu leisten; die Pflicht des Arbeitgebers ist es, seinen Mitarbeiter vertragsgemäß zu bezahlen. D.h. der Arbeitgeber muss während der Kündigungsfrist seinen Arbeitnehmer auch ganz normal behandeln und sein Gehalt bzw. seinen Lohn abrechnen und überweisen.

Am Ende der Kündigungsfrist stehen Arbeitnehmern noch weitere Ansprüche zu:

Das qualifizierte Arbeitszeugnis

Der Arbeitnehmer hat einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Dieses Zeugnis kann qualifiziert ausgestellt werden, also mit einer Bewertung der Leistung. Dabei muss der Arbeitgeber dieses Zeugnis so ausfertigen, dass es für die weitere berufliche Zukunft des Arbeitnehmers förderlich ist. Auch wenn man als Arbeitnehmer wegen etwaiger Verstöße gegen den Arbeitsvertrag oder schwerer Pflichtverletzungen gekündigt wurde, darf dies im Arbeitszeugnis in dieser Form nicht auftauchen.

Abgeltung von Urlaubsansprüchen und Mehrarbeitsstunden

Sollten Arbeitnehmer noch Ansprüche auf Vergütung von Urlaubsansprüchen oder Mehrarbeitsstunden haben, so hat der Arbeitgeber auch diese am Ende des Arbeitsverhältnisses abzurechnen und auszugleichen. Der Urlaub, der z.B. am Ende der Kündigungsfrist nicht genommen werden konnte, ist dann in Geld auszubezahlen.

Achtung vor Ausgleichsquittung: wenn der Arbeitgeber am letzten Tag der Kündigungsfrist ein Schriftstück vorlegt und dies noch unterschrieben haben möchte, sollten Sie als Arbeitnehmer dies genau durchlesen. Es kann sich bei diesem Schriftstück um eine Ausgleichsquittung oder dergleichen handeln. Damit würde man durch seine Unterschrift auf alle weiteren Ansprüche, wie die Urlaubsabgeltung oder die Vergütung von offenen Mehrarbeitsstunden verzichten. Dies sollten Sie daher auf keinen Fall unterschreiben!

Abfindung für den Wegfall des Arbeitsplatzes?

Nach der Kündigung durch den Arbeitgeber glauben viele Arbeitnehmer für den Wegfall des Arbeitsplatzes steht ihnen immer eine Abfindung zu. Leider ist dies meist nicht der Fall. Nur in sehr seltenen Fällen gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf eine Abfindung bei der Kündigung.

Meist kann eine Abfindung nur dann erzielt werden, wenn Arbeitnehmer gegen eine arbeitgeberseitige Kündigung gerichtlich vorgehen. Dann kann im Rahmen einer Kündigungsschutzklage in einem gerichtlichen Vergleich eine Abfindung verhandelt werden. Auch im Rahmen eines Aufhebungsvertrages kann eine Abfindung durch geschicktes Verhandeln erreicht werden.

Aufhebungsvertrag

Zum Beitrag: Aufhebungsvertrag

Kündigen Sie als Arbeitnehmer allerdings selbst, ist eine Abfindung ausgeschlossen.

2. Wieviel Gehalt erhalte ich nach der Kündigung?

Bei einer ordentlichen Kündigung ist das Gehalt genauso weiter zu zahlen, wie vor der Kündigung. Somit bleibt das Gehalt auch nach der Kündigung gleich.

Lassen Sie uns Ihre Rechte durchsetzen! Durch unsere langjährige Erfahrung wissen wir, wie eine gerechte Lösung für alle Beteiligten gefunden werden kann. So können Sie ein langwieriges, zeitintensives und kostspieliges Verfahren vermeiden.

3. Wie lange muss der Arbeitgeber nach der Kündigung zahlen?

Der Normalfall bei einer Kündigung ist die ordentliche Kündigung. Hierbei sind die gesetzlichen Kündigungsfristen gem. § 622 BGB einzuhalten. Durch Tarifverträge können auch andere Kündigungsfristen gelten. Solange die Kündigungsfrist aber läuft, solange ist der Arbeitgeber verpflichtet, den vertragsgemäßen Lohn bzw. das vertragsgemäße Gehalt zu zahlen.

Gehaltsanspruch bei außerordentlicher Kündigung

Bei einer außerordentlichen Kündigung muss sich der Arbeitgeber nicht an die Kündigungsfrist halten. Er kann wegen eines wichtigen Grundes, z.B. einer schweren Pflichtverletzung des Arbeitnehmers, sofort das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer beenden. Dann muss das Gehalt bzw. der Lohn nur bis zum Tag der Kündigung gezahlt werden.

Verzugslohn bei Kündigungsschutzklage

Geht man gegen die Kündigung im Rahmen eines Kündigungsschutzprozesses vor dem Arbeitsgericht vor und bekommt Recht – das Arbeitsgericht stellt also fest, dass die Kündigung unwirksam war – kann der Arbeitgeber auch verpflichtet sein den sog. Verzugslohn zu bezahlen. Dann muss der Arbeitgeber den Lohn bzw. das Gehalt nachzahlen, der während des Kündigungsschutzprozesses nicht gezahlt worden ist.

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4. Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung: Was tun?

Sollten Sie merken, dass Ihr Arbeitgeber die Zahlung des Gehaltes bzw. des Lohns nicht mehr veranlasst hat, dürfen Sie als Arbeitnehmer nicht lange warten das Gehalt bzw. den Lohn einzufordern. In vielen Arbeitsverträgen gibt es sog. Ausschlussklauseln.

Bei solchen Klauseln verfallen alle Ansprüche, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist geltend gemacht werden. Diese Frist muss mindestens 3 Monate betragen, da sie ansonsten unangemessen kurz ist, wie das Bundesarbeitsgericht immer wieder festgestellt hat. Oft sind solche Ausschlussklauseln aber auch generell nichtig, weil sie alle Ansprüche gegeneinander ausschließen.

Neben den Ausschlussklauseln kann der Anspruch auf das ausstehende Gehalt aber auch verjähren. Die Verjährung tritt nach 3 Jahren ein.

So fordern Sie Ihr ausstehendes Gehalt ein

Ihr Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung? Dann sollten Sie ihn zuerst einmal anschreiben, auf die ausstehende Gehaltszahlung hinweisen und die Auszahlung des Gehalts mit einer Frist von zwei Wochen einfordern. Das Aufforderungsschreiben kann auch durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht erstellt und an den Arbeitgeber versendet werden. Dies verschafft der Forderung und ihrer Durchsetzung meist mehr Nachdruck.

Sollte der Arbeitgeber nach dem Verstreichen der Frist das Gehalt immer noch nicht ausgezahlt haben, bleibt nur die Klage vor dem Arbeitsgericht. Bei der Lohnklage sollten sich Arbeitnehmer jedoch in jedem Fall durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht vertreten lassen. Der Arbeitgeber ist nämlich verpflichtet Zinsen und etwaigen Schadensersatz zu zahlen.

5. Wo erhalte ich Geld, wenn der Arbeitgeber nicht zahlt?

Arbeitnehmer können durch das Ausbleiben der Gehaltszahlung sehr leicht in große finanzielle Schwierigkeiten geraten. Miete, Energiekosten und Nahrung muss man auch ohne das verdiente Gehalt trotzdem bezahlen. Ohne die Gehaltszahlung droht unter Umständen sogar Obdachlosigkeit.

Um dies zu verhindern, können Arbeitnehmer als Ersatzleistung Arbeitslosengeld beantragen. Zwar soll das Arbeitslosengeld eigentlich nur dann gezahlt werden, wenn der Arbeitnehmer keinen Anspruch mehr auf Arbeitsentgelt durch ein Arbeitsverhältnis hat. Bei der Verweigerung der Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber hat der Arbeitnehmer allerdings noch einen Anspruch auf  Zahlung von  Arbeitsentgelt.

Aber es gibt im Sozialrecht das Arbeitslosengeld als Gleichwohlgewährung – § 157 Abs. 3 SGB III. Dabei leistet die Arbeitsagentur Arbeitslosengeld, weil der Arbeitgeber das Arbeitsentgelt nicht zahlt. Sollte vor Gericht dann die Zahlung des Gehaltes erreicht worden sein, muss der Arbeitgeber dieses Arbeitslosengeld der Arbeitsagentur zurückzahlen und dem Arbeitnehmer die Differenz von Arbeitslosengeld zu seinem Gehalt auszahlen.

6. Kann der Arbeitgeber Gehalt einbehalten?

Der Arbeitgeber ist grundsätzlich verpflichtet seinen Arbeitnehmern das Gehalt bzw. den Lohn auszuzahlen. Es kann aber Fälle geben, in denen der Arbeitgeber die Gehaltszahlung zurückhalten kann. Meist ist der Arbeitgeber aber nicht berechtigt, das Gehalt zurückzubehalten.

Der Arbeitgeber kann berechtigt sein, einen Teil des Gehalts zurückzubehalten, wenn sich der Arbeitnehmer krankmeldet und keine ärztliche AU-Bescheinigung – der „gelbe Zettel“ – seinem Arbeitgeber zukommen lässt. Dann würde die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall entfallen.

Außerdem ist eine Einbehaltung des Gehalts möglich, wenn sich der Arbeitnehmer weigert z.B. wichtige Dokumente oder andere Dinge des Arbeitgebers, die sich im Besitz des Arbeitnehmers befinden, herauszugeben. In solchen Fällen kann die Einbehaltung des Gehalts zulässig sein.

7. Fazit zum Thema Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung

  • Bis zum Ende der Kündigungsfrist haben Sie Anspruch auf Ihr volles Gehalt. Das gilt auch dann, wenn Sie selbst gekündigt haben.
  • Zum Ende des Arbeitsverhältnisses stehen Ihnen außerdem ein wohlwollendes Arbeitszeugnis, die Urlaubsabgeltung und die Vergütung offener Überstunden zu.
  • Prüfen Sie eine Ausgleichsquittung am letzten Arbeitstag genau. Mit Ihrer Unterschrift könnten Sie auf Ihre Ansprüche verzichten.
  • Bei einer wirksamen fristlosen Kündigung endet der Gehaltsanspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.
  • Gewinnen Sie eine Kündigungsschutzklage, muss der Arbeitgeber den ausgebliebenen Lohn als Verzugslohn nachzahlen.
  • Zahlt Ihr Arbeitgeber nach der Kündigung nicht, sollten Sie schnell handeln. Ausschlussfristen im Arbeitsvertrag können Ihre Ansprüche schon nach wenigen Monaten verfallen lassen.
  • Unabhängig davon verjähren Lohnansprüche nach drei Jahren.
  • Der erste Schritt ist eine schriftliche Zahlungsaufforderung mit Frist. Bleibt sie erfolglos, hilft eine Lohnklage vor dem Arbeitsgericht.
  • Sind Sie nicht mehr beschäftigt, kann die Agentur für Arbeit über die Gleichwohlgewährung Arbeitslosengeld zahlen.
  • Gehalt einbehalten darf der Arbeitgeber nur in wenigen Ausnahmefällen.

8. FAQ zum Thema Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung

Was tun, wenn der Chef nach der Kündigung den Lohn nicht zahlt?

Fordern Sie Ihr Gehalt zunächst schriftlich ein. Setzen Sie dabei eine Zahlungsfrist von etwa zwei Wochen. Zahlt Ihr Arbeitgeber auch dann nicht, können Sie eine Lohnklage beim Arbeitsgericht erheben. Ein Schreiben durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht verleiht Ihrer Forderung oft mehr Nachdruck.

Wie lange muss der Arbeitgeber nach der Kündigung Gehalt zahlen?

Bei einer ordentlichen Kündigung zahlt der Arbeitgeber Ihr Gehalt bis zum Ende der Kündigungsfrist weiter, und zwar in voller Höhe. Bei einer wirksamen fristlosen Kündigung endet der Anspruch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses.

Mein Arbeitgeber zahlt den letzten Lohn nicht, weil ich selbst gekündigt habe. Darf er das?

Nein. Auch nach einer Eigenkündigung muss Ihr Arbeitgeber Ihre Arbeit bis zum letzten Tag bezahlen. Für den Lohnanspruch spielt es keine Rolle, wer gekündigt hat.

Bis wann muss ich ausstehendes Gehalt einfordern?

So schnell wie möglich. Viele Arbeitsverträge enthalten Ausschlussfristen. Versäumen Sie diese, kann Ihr Anspruch verfallen. Ohne Ausschlussfrist gilt die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Sie beginnt am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist.

Darf der Arbeitgeber nach der Kündigung Lohn einbehalten?

Grundsätzlich nicht. Ein Lohneinbehalt ist nur in engen Ausnahmefällen zulässig. Das gilt etwa, wenn Sie eine Arbeitsunfähigkeit nicht ordnungsgemäß ärztlich feststellen lassen. Lassen Sie einen Lohneinbehalt nach der Kündigung deshalb immer rechtlich prüfen.

Muss der Arbeitgeber Zinsen zahlen, wenn er das Gehalt nicht pünktlich überweist?

Ja. Zahlt Ihr Arbeitgeber nicht rechtzeitig, schuldet er Verzugszinsen. Diese betragen fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. Eine zusätzliche Pauschale von 40 Euro können Arbeitnehmer nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts in der Regel nicht verlangen.

Bekomme ich Geld von der Agentur für Arbeit, wenn mein Arbeitgeber nicht zahlt?

Unter Umständen ja. Sind Sie nicht mehr beschäftigt, kann die Agentur für Arbeit im Rahmen der Gleichwohlgewährung nach § 157 Abs. 3 SGB III Arbeitslosengeld zahlen. Ihr Lohnanspruch geht dann in dieser Höhe auf die Agentur über. Die Differenz zu Ihrem Gehalt fordern Sie weiterhin von Ihrem Arbeitgeber.

Urhebervermerk Beitragsbild: © PantherMedia / Boris Zerwann

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