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Scheidung mit Schulden: Die 5 top Fragen und Antworten

Wenn in Ehen Schulden entstehen, stellt sich bei einer Trennung häufig die Frage, was bei der Scheidung mit Schulden zu beachten ist. Häufig gehen scheidungswillige Ehepartner davon aus, dass derjenige die Schulden abzahlen muss, der sie aufgenommen hat. Dies ist allerdings nicht immer so.

Scheidung mit Schulden
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Was bei einer Scheidung mit Schulden wichtig ist und welche Schulden beide Ehepartner treffen können, erkläre ich in diesem Beitrag.

Das Wichtigste im Überblick

  1. Wer zahlt Kredite bei der Scheidung mit Schulden?
  2. Was sind eheprägende Schulden?
  3. Was passiert mit Kredit nach Scheidung mit Schulden?
  4. Wann haftet der Ehepartner für Schulden?
  5. Werden Schulden bei einer Trennung geteilt?

1. Wer zahlt Kredite bei der Scheidung mit Schulden?

Schulden können innerhalb einer Ehe oder auch in der Trennungsphase gewollt oder ungewollt anfallen. Während einer Ehe werden häufig größere Anschaffungen wie z.B. ein Auto oder der Kauf einer Eigentumswohnung oder eines Hauses mit einem Bankkredit getätigt.

Ungewollt kann man allerdings auch in die Schuldenfalle tappen, weil während der Trennungsphase sich kein Ehepartner mehr für die Zahlung von Verträgen, wie dem Handy-Vertrag, dem Internet-Vertrag oder der Abschlagszahlung für Strom und Gas zuständig fühlt.

Für die Frage, wer für den Vertrag und die Tilgung oder die Abschläge zuständig ist und diese leisten muss, ist nicht unbedingt entscheidend, wer den Vertrag abgeschlossen hat. Es kommt vielmehr auf die Art der Verträge bzw. der Schulden an und auch auf den Güterstand der Ehe.

Güterstand mitentscheidend

Der Güterstand oder das Güterrecht regelt zwischen zwei Ehepartnern ihre Vermögensverhältnisse. Hierbei geht es darum, ob Gegenstände z.B. nur einem Ehepartner gehören oder beiden gemeinsam. Bei einer Scheidung zerfällt dieser Güterstand aber wieder in zwei unterschiedliche und voneinander getrennte Vermögensmassen der beiden Ehepartner.

Gesetzlich gilt der Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Wurde aber ein Ehevertrag geschlossen, der den Güterstand anders regelt, kann auch die Gütergemeinschaft oder die Gütertrennung vereinbart werden. Wurde z.B. die Gütergemeinschaft vereinbart, dann können alle Schulden während der Ehe beide Ehepartner treffen.

Bei dem gesetzlichen Regelfall, der Zugewinngemeinschaft, die immer dann gilt, wenn kein anderslautender Ehevertrag geschlossen ist, kommt es auf die Art der Schulden an bzw. wer durch einen Kreditverträge verpflichtet wird. Eine Haftung für Schulden des anderen Ehepartners sieht das Gesetz nicht vor.

Art der Schulden: Einzelschulden oder gemeinsame Schulden

Auch in einer Ehe gilt, wer etwas unterschreibt, verpflichtet sich in der Regel nur selbst. Wenn ein Ehepartner sich ein Auto kauft und hierfür einen Kreditvertrag alleine unterschreibt, in dem auch nur er selbst zur Zahlung der Raten verpflichtet ist, dann muss er auch bei einer Scheidung mit Schulden dafür aufkommen. Bei solchen Schulden spricht man von Einzelschulden.

Lediglich ein Ehepartner hat für die Verträge unterschrieben und haftet auch für die Schulden. Der Gläubiger der Forderung kann sich nur an seinen Vertragspartner wenden.

Es gibt aber auch gemeinsame Schulden. Kaufen beide Ehepartner z.B. gemeinsam ein Auto und unterschreiben als Kreditnehmer gemeinsam den Kreditvertrag, dann haften sie auch beide für die Schulden hieraus. Ähnliches gilt für einen Kredit, der für den Kauf eines Hauses oder einer Eigentumswohnung gemeinsam abgeschlossen wurde.

Der Gläubiger kann sich also an beide Kreditnehmer wenden, unabhängig ob sie verheiratet sind oder geschieden.

2. Was sind eheprägende Schulden?

Bei den eheprägenden Schulden hat zwar nur ein Ehepartner einen Vertrag abgeschlossen, aber beide Ehepartner haften für die Verträge und etwaige Schulden daraus. Eheprägende Schulden können aus solchen Verbindlichkeiten heraus entstehen, die zur Deckung des Lebensunterhalts eingegangen werden.

Dabei handelt es z.B. um Einrichtungsgegenstände, Haushaltsgeräte, Kleidung, Essen oder auch Verträge wie zur Lieferung von Strom oder Gas oder der DSL-Vertrag.

Bei einer Scheidung sind für solche Verbindlichkeiten beide Ehepartner haftbar und die eheprägenden Schulden sind damit den gemeinsamen Schulden gleichgestellt.

3. Was passiert mit Kredit nach Scheidung mit Schulden?

Bei Krediten für alleinige Schulden eines Ehepartners passiert nach der Scheidung erst einmal nichts. Der Ehepartner, der als Kreditnehmer eingetragen ist, muss seine Tilgung und Zinsen alleine weiter leisten. Bei gemeinsamen Schulden ändert sich für die kreditgebende Bank durch die Scheidung auch erstmal nichts. Beide ehemaligen Ehepartner sind weiterhin Kreditnehmer und müssen weiterhin die Raten für den Kredit zahlen.

Im Rahmen der Scheidung kann vereinbart werden, dass der wirtschaftlich stärkere Ehepartner die Schulden übernimmt. Dies ist allerdings meist eine freiwillige Übernahme dieser Schulden. Eine solche Übernahme ist auch nur dann möglich, wenn die Bank die Bonität des wirtschaftlich stärkeren Ehepartners anerkennt und der alleinigen Übernahme des Kredits zustimmt.

Eine Pflicht zur Übernahme der Schulden kann bei einer gemeinsam finanzierten Immobilie bestehen. Hat der eine Ehepartner dem anderen Ehepartner seinen Eigentumsanteil übertragen oder verkauft und ist dieser nun Alleineigentümer oder nutzt die Immobilie allein, hat er auch allein für die Schulden der Immobilie einzustehen.

4. Wann haftet der Ehepartner für Schulden?

Der andere Ehepartner haftet bei Schulden nur für gemeinsame Schulden und eheprägende Schulden. Sind Ehepartner vor oder während der Ehe Kreditverträge allein eingegangen, so haften sie auch bei einer Scheidung allein für die Schulden. Die Ehe begründet keine Haftung für Einzelschulden.

Bürgschaft als Haftungsfalle

Bei einer Bürgschaft haftet der Bürge, falls z.B. der Kreditnehmer nicht mehr zahlungsfähig ist. Hat man als Ehepartner für den anderen Ehepartner eine solche Bürgschaft abgegeben, beendet die Scheidung eine solche Bürgschaft nicht. Man bleibt weiterhin für die Schulden des anderen Ehepartners haftbar. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man sich jedoch von der Bürgschaft befreien lassen.

War die Bürgschaft von vornherein sittenwidrig, dann war die Bürgschaft auch von vornherein unwirksam. In einem solchen Fall entfällt die Wirkung und man haftet nicht für die Schulden des anderen Ehepartners. Sittenwidrigkeit kann vorliegen, wenn die Bürgschaft nur durch starken emotionalen Druck des Ehepartners zustande gekommen ist oder man als Bürge mit der Forderung finanziell überfordert wäre.

5. Werden Schulden bei einer Trennung geteilt?

Im Normalfall werden die Schulden nicht geteilt. Allerdings kann der Ehepartner einen Anspruch auf Ausgleichszahlung haben. Dies gilt z.B. dann, wenn der andere Ehepartner nach der Scheidung gemeinsame Schulden alleine getilgt hat. Hatten die beiden Ehepartner beispielsweise einen gemeinsamen Kredit von 15.000 Euro aufgenommen und hat der andere Ehepartner diesen Betrag alleine getilgt, muss der Ehepartner die Hälfte der 15.000 Euro als Ausgleich an den anderen Ehepartner leisten.

Dies gilt ausdrücklich nicht für alleinige Schuldentilgungen, die ein Ehepartner während der Ehe getätigt hat, da anderenfalls während und für die Ehe getroffene Vereinbarungen nach der Trennung rückwirkend geändert werden würden.

Steht auch bei Ihnen eine Scheidung mit Schulden ins Haus? Dann melden Sie sich bei uns. Wir sind für Sie da!

Urhebervermerk Beitragsbild: © PantherMedia / oneblink

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