Viele betroffene Arbeitnehmer fragen sich: ist Bossing am Arbeitsplatz strafbar? Die ganz klare Antwort: ja!
Allerdings gibt es keinen Straftatbestand, der schikanöses Verhalten durch den Vorgesetzten generell bestraft. Arbeitnehmer sind jedoch durch verschiedene Gesetze und Straftatbestände vor den einzelnen Bossing-Handlungen geschützt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht Bernd Schmidt informiert in diesem Beitrag darüber, was Bossing ist und wie man sich dagegen wehren sollte.
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Inhalt
1. Was ist Bossing am Arbeitsplatz?
Das Wort Bossing gibt es weder im Arbeitsrecht noch im Strafrecht. Der Vorgesetzte nutzt seine übergeordnete Stellung in diesem Fall aus.
Unter Bossing versteht man die grundlos schikanöse Behandlung eines Vorgesetzten oder Chefs gegenüber seinen untergebenen Arbeitnehmern. Kennzeichnend ist dabei vor allem das Vorhandensein eines Über-Unterordnungsverhältnisses.
Weil der Vorgesetzte meist durch seine Leitungs- und Kontrollfunktion auch ein Weisungsrecht innehat, kann er durch ungerechtfertigte arbeitsrechtliche Konsequenzen wie Abmahnung oder die Androhung einer Kündigung besonderen psychischen Druck erzeugen.

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Bossing ist systematisch und kommt wiederholt vor
Darüber hinaus ist Bossing systematisch und kommt wiederholt vor. Das bedeutet, dass ein bestimmter Mitarbeiter immer wieder Ziel der Schikanen ist oder gezielt und häufig vor den anderen Kollegen lächerlich gemacht wird.
Bossing am Arbeitsplatz kann grundsätzlich zwei Zielrichtungen haben: zum einen werden die fachliche Leistung bzw. Arbeitsergebnisse schlecht geredet oder die verrichtete Arbeit wird abgewertet. Zum anderen wird durch persönliche Schikanen auch die soziale Ebene betroffen.
Bossing ist willkürlich
Ganz allgemein lässt Bossing sich als Mobbing „von oben“ unter Ausnutzung der hierarchischen Ebene charakterisieren. Doch wenn der Chef oder Vorgesetzte, etwa, weil eine Aufgabe nicht gut genug ausgeführt worden ist, mit seinem Mitarbeiter „schimpft“ oder Kritik übt, mag sich das für die Betreffenden auch nicht gut anfühlen.
Als Bossing ist dieser nicht wertschätzende Umgangston allerdings meist nicht zu charakterisieren. Es fehlt hierbei an der Willkürlichkeit und einem Verhalten dem Mitarbeiter gegenüber, welches eine längere Zeit anhält und systematisch ist.
2. Was zählt zum Thema Bossing am Arbeitsplatz?
Bossing kann auf zwei verschiedenen Ebenen stattfinden: der persönlichen/sozialen Ebene und der Arbeitsebene.
Bossing auf der sozialen Ebene kann z.B. vorliegen:
- Verleumdung durch Gerüchte
- Beleidigung und üble Nachrede
- Sexuelle Belästigung
- Nötigung
- Falsche Verdächtigungen
- Körperverletzung und Tätlichkeiten
- Ausgrenzung aus z.B. der Abteilung oder dem Team
Bossing auf der Arbeitsebene liegt z.B. vor:
- Informationen werden bewusst nicht weitergegeben
- Erteilung unbilliger Weisungen
- Übermäßige Kontrolle
- Unsachliche Kritik an Arbeitsergebnissen oder Arbeitsweise
- Manipulation von Arbeitsergebnissen
- Anordnung sinnloser Tätigkeit
- Anordnung von Aufgaben, die nicht zu bewältigen sind
- Abmahnungen, Kündigung oder arbeitsrechtliche Sanktionen, die grundlos oder ungerechtfertigt sind
Solche Handlungen sollen nicht selten den betroffenen Arbeitnehmer zermürben. Dies kann deshalb passieren, weil sich der Vorgesetzte selbst fachlich dem Mitarbeiter unterlegen fühlt und damit eigene Unsicherheiten kompensieren möchte oder schlicht Angst um seine eigene hierarchische Stellung als Vorgesetzter hat. Allerdings kann Bossing am Arbeitsplatz auch ein Mittel sein, um eigentlich nicht kündbare Mitarbeiter solange zu schikanieren, bis diese schließlich von selbst kündigen.
3. Was tun, wenn man vom Chef schikaniert wird?
Hat man das Gefühl, dass man über einen längeren Zeitraum und systematisch von seinem Vorgesetzten unter Ausnutzung seiner Stellung und seines Weisungsrechts schikaniert wird, sollte man dies offen ansprechen. Zwar ist eine direkte Konfrontation alles andere als einfach. Jedoch bietet sie auch die Möglichkeit, dem Vorgesetzten dabei Grenzen zu setzen und die Stirn zu bieten.
Dies sollte jedoch immer mit Bedacht angegangen werden. Bei Vorgesetzten, die ihre Stellung durch Bossing ausnützen, kann es durchaus auch passieren, dass ein solches Gespräch zu weiteren Verleumdungen und falschen Anschuldigungen führt, die in einer Kündigung enden können.
Da Bossing am Arbeitsplatz aber in jedem Fall nicht dazu führt, dass man sich als schikanierter Arbeitnehmer im Betrieb wohl fühlt oder Ambitionen hätte weiterhin in dem Unternehmen beschäftigt zu sein, kann eine Konfrontation vorteilhafter sein als dem „bossenden“ Vorgesetzten noch länger ausgesetzt zu sein – auch wenn dies zu einer ungerechtfertigten Kündigung führen kann.
Für sich selbst einzustehen ist in jedem Fall besser und für die eigene Gesundheit zuträglicher, als die Schikanen des Vorgesetzten auszuhalten.
Tagebuch führen und Schikanen dokumentieren
Möchte man ein solches Gespräch mit dem Vorgesetzten führen, sollte dies immer selbstbewusst und in einem angemessenen Ton geschehen. Außerdem ist es vorteilhaft, den Vorgesetzten mit konkreten Situationen zu konfrontieren, als lediglich mit dem „Gefühl“ von ihm schikaniert zu werden. In jedem Fall sollten Arbeitnehmer eine Art Tagebuch führen, in dem die Schikanen protokolliert und dokumentiert werden – egal ob ein solches Gespräch stattfinden soll oder nicht.
Sollte sich nach dem Gespräch nichts ändern, bietet sich die Möglichkeit, sich an die Personalabteilung oder die übergeordnete Hierarchie-Ebene wie die Geschäftsführung zu wenden.
Betriebsrat und Strafanzeige
Sollte ein Betriebsrat existieren, kann man sich als schikanierter Arbeitnehmer auch mit dem Verhalten des Vorgesetzten an diesen wenden. Darüber hinaus kann man für bestimmte Bossing-Handlungen auch Strafanzeige erstatten.
4. Kann man Bossing anzeigen?
Wird man von seinem Chef oder Vorgesetzten drangsaliert, schikaniert, diskriminiert oder sogar beleidigt, sollte man dies nicht hinnehmen. Solche Handlungen verletzen nicht nur die psychische Gesundheit, sondern stellen meist auch Eingriffe in das allgemeine Persönlichkeitsrecht dar. Neben den innerbetrieblichen Möglichkeiten, lassen sich einzelne Handlungen auch strafrechtlich anzeigen.
Wenn Handlungen vorliegen wie Beleidigungen, üble Nachrede, Verleumdungen, Nötigung, falsche Verdächtigungen, sexuelle Belästigung oder Übergriffe sowie Körperverletzungen, dann erfüllen solche Handlungen auch Straftatbestände und können angezeigt werden.
Strafrechtliche Tatbestände meist nicht betroffen
Allerdings sind die Schikanen, aus denen sich das Bossing zusammensetzt, häufig zwar für den Betroffenen verletzend und belastend. Häufig erwachsen daraus aber keine strafrechtlich relevanten Handlungen. Da für Bossing kein eigener Straftatbestand existiert, sind die Bossing – Handlungen häufig strafrechtlich nicht relevant genug, um geahndet werden zu können.
Meist verstehen es Vorgesetzte, die Bossing am Arbeitsplatz betreiben, auch sehr gut, dies auf eine Weise zu tun, dass andere Kollegen dies nicht mitbekommen. Es fällt den Kollegen vielleicht nicht sofort oder gar nicht auf, dass ein bestimmter Mitarbeiter über einen längeren Zeitraum systematisch schikaniert wird.
Bossing-Handlungen, die aus Schikanen z.B. Ausgrenzung, übermäßige Kontrolle, dem Vorenthalten von wichtigen Informationen, der unsachlichen Kritik oder der Anordnung sinnloser bzw. nicht zu bewältigender Tätigkeiten bestehen, werden meist nur gegenüber dem Mitarbeiter persönlich vorgenommen. Kollegen und andere Mitarbeiter bekommen daher nicht unbedingt mit, wie der Vorgesetzte Bossing am Arbeitsplatz betreibt.
Beweisbarkeit von Bossing strafrechtlich oft schwierig
Strafrechtlich dürfte auch die Beweisbarkeit eher schwierig sein. Selbst wenn Kollegen Schikanen und Bossing am Arbeitsplatz mitbekommen sollten, möchten diese gerade aus Angst vor arbeitsrechtlichen Konsequenzen oder wegen der Befürchtung, selbst Opfer von Bossing zu werden, überhaupt nicht aussagen. Da Bossing häufig nur unter vier Augen passiert, ist es in jedem Fall schwierig, dies zu beweisen.
5. Was kann der Betriebsrat bei Bossing tun?
Es liegt im Interesse und in der Pflicht des Arbeitgebers, dass es in einem Unternehmen oder in einem Betrieb weder zu Bossing am Arbeitsplatz noch zu Mobbing kommt. Durch die Auswirkungen auf Arbeitnehmer, die von Mobbing und Bossing betroffen sind, führen solche Verhaltensweisen meist zu einer geringeren Produktivität, einem höheren Krankenstand bis hin zu einem Verlust von Fachwissen, wenn betroffene Mitarbeiter kündigen. Ein solches Verhalten zu dulden, kann bereits nicht im Interesse des Arbeitgebers sein.
Allerdings trifft den Arbeitgeber auch eine Fürsorgepflicht für seine Mitarbeiter. Sollte es Vorgesetzte geben, die Bossing betreiben, muss es Anlaufstellen für betroffene Mitarbeit im Unternehmen geben, um dies zu melden. Der Arbeitgeber muss hierauf auch durch adäquate Mittel reagieren.
Dies ist auch z.B. im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz geregelt. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, den Schutz des psychischen Wohlbefindens zu gewährleisten. Tut er dies nicht und kommt es zu Bossing, kann dies für Opfer zu einem Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz führen.
Fazit: Das Wichtigste zu Bossing am Arbeitsplatz
- Bossing ist die systematische, willkürliche Schikane eines Arbeitnehmers durch seinen Vorgesetzten — unter Ausnutzung des Über-Unterordnungsverhältnisses
- Bossing ist eine Form von Mobbing am Arbeitsplatz, die gezielt „von oben nach unten“ ausgeübt wird
- Es gibt keinen eigenständigen Straftatbestand „Bossing“ — einzelne Handlungen wie Beleidigung (§ 185 StGB), Nötigung (§ 240 StGB) oder Bedrohung (§ 241 StGB) können jedoch strafbar sein
- Bossing verstößt gegen die arbeitsrechtliche Fürsorgepflicht des Arbeitgebers (§ 241 Abs. 2 BGB, § 611a BGB)
- Betroffene können Schadensersatz und Schmerzensgeld geltend machen — eine lückenlose Dokumentation aller Vorfälle ist dafür entscheidend
- Ein sorgfältig geführtes Protokoll (Datum, Situation, Zeugen) ist die wichtigste Grundlage für rechtliche Schritte
- Mobbing durch den Vorgesetzten kann auch ein Mittel sein, um Arbeitnehmer zur Eigenkündigung zu drängen — lassen Sie sich das nicht gefallen
- Sprechen Sie Bossing frühzeitig an: beim Vorgesetzten selbst, beim Betriebsrat oder in der Personalabteilung
- Reagieren Sie schnell: Wer eine fristlose Eigenkündigung wegen Bossing erwägt, sollte zuvor unbedingt rechtlichen Rat einholen
FAQ — Häufige Fragen zu Bossing am Arbeitsplatz
Was ist der Unterschied zwischen Bossing und Mobbing am Arbeitsplatz?
Mobbing bezeichnet in diesem Kontext die systematische Schikane durch Kollegen oder Vorgesetzte. Bossing ist dabei ein Spezialfall: Hier geht die Schikane ausschließlich vom Vorgesetzten aus — unter bewusster Ausnutzung seiner hierarchisch übergeordneten Position. Bossing ist also Mobbing von oben.
Ist Bossing strafbar?
Es gibt keinen Straftatbestand, der Bossing als solches unter Strafe stellt. Allerdings können einzelne Handlungen strafbar sein — etwa Beleidigung nach § 185 StGB, Nötigung nach § 240 StGB oder Bedrohung nach § 241 StGB. Liegen solche Handlungen vor, kann eine Strafanzeige sinnvoll sein.
Was zählt als Bossing — und was nicht?
Von Bossing spricht man erst dann, wenn das schikanöse Verhalten über einen längeren Zeitraum systematisch und willkürlich erfolgt. Einmalige Kritik, ein unangemessener Ton oder ein einzelner Konflikt reichen dafür nicht aus. Erst das wiederholte, gezielte Muster macht aus einem schlechten Führungsstil rechtlich relevantes Bossing.
Wie kann ich Bossing nachweisen?
Die Beweislage bei Bossing und Mobbing am Arbeitsplatz ist häufig schwierig. Führen Sie deshalb ein detailliertes Protokoll: Notieren Sie Datum, Uhrzeit, den genauen Vorfall und mögliche Zeugen. Sichern Sie E-Mails, Chat-Nachrichten und sonstige Belege. Dieses Dokumentationstagebuch ist die wichtigste Grundlage für arbeits- oder strafrechtliche Schritte.
Was kann ich tun, wenn ich von Bossing betroffen bin?
Sprechen Sie den Vorgesetzten wenn möglich direkt und sachlich auf konkrete Vorfälle an. Alternativ können Sie sich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder die Geschäftsführung wenden. Ist eine innerbetriebliche Lösung nicht möglich, sollten Sie einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten — dieser prüft, welche rechtlichen Schritte in Ihrer Situation sinnvoll sind und welche Ansprüche Sie geltend machen können.
Kann ich wegen Bossing fristlos kündigen?
Unter bestimmten Voraussetzungen ja. Wenn das Bossing Ihre Gesundheit ernsthaft gefährdet und der Arbeitgeber trotz Kenntnis nicht eingreift, kann eine außerordentliche Eigenkündigung gerechtfertigt sein. Bevor Sie diesen Schritt gehen, sollten Sie jedoch unbedingt einen Fachanwalt für Arbeitsrecht konsultieren — denn eine vorschnelle Eigenkündigung kann zu einer Sperrzeit beim Arbeitslosengeld führen.
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