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Lohnfortzahlung im Krankheitsfall: Ihre Rechte im Überblick

Wir kennen es alle, niemand ist vor Krankheit sicher, schnell kann es jeden treffen. Gerade in den kalten Monaten sind allein die Arbeitsausfälle durch Infektionskrankheiten enorm.

Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
Haben Sie Probleme im Rahmen der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Dann rufen Sie uns an unter 06196 465 66 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@fachanwaelte-bundesweit.de.

Im Regelfall haben Arbeitnehmer ein Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, sodass Sie sich keine Gedanken um mögliche Entgeltausfälle machen müssen.

Aber wie gestaltet sich Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung und was sind Ihre Arbeitnehmerrechte, wenn der Arbeitgeber im Krankheitsfall nicht zahlt? Diese und weitere Fragen klären wir im nachfolgenden Artikel.

Inhalt

  1. Das Entgeltfortzahlungsgesetz als Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  2. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung
  3. Die Information an den Arbeitgeber
  4. Wann ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschlossen?
  5. Streitfälle, Berechnung von Fristen – Unsere Unterstützung für Sie
  6. Fazit
  7. FAQ

1. Das Entgeltfortzahlungsgesetz als Grundlage für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall

Der Anspruch von Arbeitnehmern auf Entgeltfortzahlung im unverschuldeten Krankheitsfall mit daraus resultierender Arbeitsunfähigkeit ist im „Gesetz über die Zahlung des Arbeitsentgelts an Feiertagen und im Krankheitsfall“, kurz im Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) geregelt.

Sein Geltungsbereich umfasst sowohl Arbeiter als auch Angestellte und Auszubildende.

Die Entgeltzahlung ist grundsätzlich an die Erbringung der Arbeitsleistung durch den Beschäftigten gekoppelt. Grundlage ist der zwischen den Parteien abgeschlossene Arbeitsvertrag. Sollten Arbeitnehmer aufgrund unverschuldeter Erkrankung nicht zur Erbringung der Arbeitsleistung in der Lage sein, erhalten sie für die Dauer von 6 Wochen eine entsprechende Lohnfortzahlung durch ihren Arbeitgeber. Die Voraussetzungen dafür sind:

  • Die Erkrankung darf nicht selbst verschuldet sein.
  • Der Arbeitnehmer muss die Erkrankung unverzüglich beim Arbeitgeber anzeigen.
  • Der Arbeitnehmer muss seine Arbeitsunfähigkeit durch ärztliches Attest belegen können.
  • Das Arbeitsverhältnis muss seit mindestens 4 Wochen bestehen.

2. Dauer und Höhe der Entgeltfortzahlung

Arbeitnehmer haben für die Dauer von 6 Wochen bzw. 42 Kalendertagen einen Anspruch auf Fortzahlung ihres Arbeitsentgelts durch den Arbeitgeber.

Die Höhe der Entgeltfortzahlung entspricht dem Arbeitsentgelt, welches dem Arbeitnehmer zugestanden hätte, wäre es nicht zur Erkrankung gekommen.

Bitte beachten Sie diese Besonderheit: Sie sind innerhalb der ersten vier Wochen ihres neuen Arbeitsverhältnisses erkrankt? In diesem Fall übernimmt die Krankenkasse die Entgeltfortzahlung. Achtung: Sie müssen trotzdem ihren Arbeitgeber über ihre Erkrankung informieren und diese entsprechend nachweisen.

3. Die Information an den Arbeitgeber

Arbeitnehmer müssen ihren Arbeitgeber unverzüglich bei Vorliegen einer Erkrankung mit einhergehender Arbeitsunfähigkeit informieren.

Um dieser Mitteilungspflicht nachzukommen ist der Arztbesuch nicht zwingend erforderlich, vielmehr muss direkt mit dem Arbeitgeber Kontakt aufgenommen werden, um die Arbeitsunfähigkeit überhaupt mitzuteilen.

Prüfen Sie bitte Ihren Arbeitsvertrag, denn dieser enthält Fristen zur Vorlage eines ärztlichen Attestes bei Erkrankungen. Im Regelfall ist dieser Nachweis ab dem 3. Tag der Erkrankung zu erbringen, kann aber durchaus auch vorher verlangt werden.

Sollte Ihr Arbeitgeber einen früheren Nachweis mittels ärztlichen Attests wünschen, hat er dies mit ihnen im Arbeitsvertrag oder in einer für das Arbeitsverhältnis geltenden Vereinbarung geregelt. Nachweisfristen können sich auch aus Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen ergeben.

4. Wann ist die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ausgeschlossen?

Ablauf der Wartezeit

Die Zahlung von Krankengeld durch Ihren Arbeitgeber ist, sofern Sie ein neues Arbeitsverhältnis aufgenommen haben und es keine anderslautenden tarifvertraglichen Regelungen zu dieser Wartezeit gibt, innerhalb der ersten 4 Wochen ausgeschlossen.

Sollten Sie innerhalb dieses Zeitraums erkranken, müssen Sie sich an Ihre Krankenkasse wenden, um den Anspruch auf Entgeltfortzahlung anzuzeigen. In diesem Fall wird die Krankenkasse die Zahlung übernehmen.

Verschulden und Leichtsinn

Sowohl in diesem Fall als auch ab der 5. Woche des Arbeitsverhältnisses gilt folgende Voraussetzung: Die Arbeitsunfähigkeit muss unverschuldet und nicht durch einen groben Verstoß Ihrerseits verursacht worden sein.

Haben Sie Ihre Arbeitsunfähigkeit beispielsweise durch Trunkenheit am Steuer mit nachfolgendem Unfall selbst verursacht, besteht trotz Krankmeldung und ärztlichem Nachweis kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung.

Zu Streitfällen führen tatsächlich immer wieder Sportunfälle im privaten Umfeld. Schuldhaft kann das Verhalten des Arbeitnehmers beim Betreiben einer außergewöhnlichen und risikobehafteten Sportart sein, wenn er sich leichtsinnig verhält, seine Fähigkeiten drastisch überschätzt oder auffällig gegen die gängigen Regeln verstoßen hat.

Erkrankung, bedingt durch Nebentätigkeit

Viele Arbeitnehmer führen Nebentätigkeiten aus. Auch hier gilt: Handelt es sich um besonders kräftezehrende und gefährliche Tätigkeiten, kann dem Arbeitnehmer auch hier unter Umständen vorsätzliches und leichtsinniges Verhalten vorgeworfen werden. In der Folge kann der Arbeitgeber berechtigt sein, die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall zu verweigern.

Vernachlässigung der Nachweispflicht

Die Fortzahlung von Entgelt kann Ihr Arbeitgeber auch dann verweigern, wenn Sie Ihrer Nachweispflicht über eine bestehende Erkrankung nicht nachkommen. Der Arbeitgeber ist dann berechtigt, von seinem Leistungsverweigerungsrecht Gebrauch zu machen.

Fortdauernde Erkrankungen

Die Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber ist auf die Dauer von 6 Wochen bzw. 42 Kalendertagen begrenzt. Dauert ihre Krankheit über diesen Zeitraum an, übernimmt die Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld.

Hierzu ist jedoch wichtig zu wissen, dass die Höhe nur noch 70 Prozent des Bruttoverdienstes und nicht mehr das volle Durchschnittsgehalt beträgt.

Gleiche Erkrankung mit Unterbrechungen

Entgegen dem gerade genannten Fall kommt es immer wieder zu Erkrankungen, die zwar nicht länger als 6 Wochen andauern, aber auf demselben Grundleiden beruhen.

In diesem Fall werden gleichlautende Erkrankungen des Arbeitnehmers innerhalb eines Zeitraums von 12 Monaten auf seinen Anspruch von 42 Tagen Entgeltfortzahlung angerechnet. Statt des Arbeitgebers würde dann die Krankenkasse den Krankengeldanspruch übernehmen. Das passiert nicht, wenn:

  • Der Beginn der letzten Erkrankung 12 Monate zurückliegt
  • Zwischen zwei gleichen Arbeitsunfähigkeiten mindestens 6 Monate liegen
  • In diesen Fällen ist der Arbeitgeber zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall verpflichtet.

5. Streitfälle, Berechnung von Fristen – Unsere Unterstützung für Sie

Immer wieder gibt es Unklarheiten zur Berechnung der Fristen oder dem Zeitpunkt, ab wann Sie als Arbeitnehmer einen ärztlichen Nachweis über Ihre Erkrankung vorlegen müssen.

Wir beraten Sie als Experten für Arbeitsrecht zur Thematik Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall und unterstützen Sie bei möglichen Streitfällen. Wir unterstützen Sie, insbesondere im Kontakt mit der Gegenseite und vertreten Sie im Falle einer Klageerhebung.

Kontaktieren Sie uns, damit wir Ihren individuellen Fall besprechen können. Rufen Sie uns an unter 06196 465 66 oder schreiben Sie eine E-Mail an info@fachanwaelte-bundesweit.de.

6. Fazit

  • Arbeitnehmer haben im Krankheitsfall grundsätzlich Anspruch auf Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen
  • Voraussetzungen: unverschuldete Erkrankung, rechtzeitige Mitteilung an den Arbeitgeber, ärztlicher Nachweis und bestehendes Arbeitsverhältnis von mindestens 4 Wochen
  • Arbeitgeber kann die Zahlung verweigern, wenn der Arbeitnehmer die Nachweispflicht nicht erfüllt
  • Nach 6 Wochen Krankheitsdauer übernimmt die Krankenkasse Krankengeld
  • Wiederholte Erkrankungen mit gleichem Grundleiden werden innerhalb von 12 Monaten zusammengerechnet
  • Experten für Arbeitsrecht können bei Streitfällen unterstützen

7. FAQ

Wer hat Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall?

Arbeiter, Angestellte und Auszubildende haben Anspruch, sofern ihr Arbeitsverhältnis mindestens 4 Wochen besteht und die Krankheit unverschuldet ist.

Wie lange wird das Gehalt im Krankheitsfall weitergezahlt?

Der Arbeitgeber zahlt bis zu 6 Wochen (42 Kalendertage) das volle Gehalt weiter. Danach übernimmt die Krankenkasse mit Krankengeldzahlungen.

Wann kann der Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigern?

Wenn die Erkrankung selbst verschuldet ist (z. B. durch Trunkenheit oder riskante Sportarten) oder wenn der Arbeitnehmer die Nachweispflicht nicht erfüllt.

Muss ich meinen Arbeitgeber auch dann informieren, wenn die Krankenkasse zahlt?

Ja, auch wenn die Krankenkasse die Entgeltfortzahlung übernimmt, muss der Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit informiert werden.

Was kann ich tun, wenn mein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung verweigert?

In Streitfällen sollten Sie rechtliche Beratung in Anspruch nehmen, um Ihre Ansprüche durchzusetzen. Wir können Sie unterstützen!

Bildquellennachweis: lasido / Canva

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