Die Vereinbarung einer Probezeit im Arbeitsvertrag gehört im Arbeitsleben zur gängigen Praxis. Für viele Arbeitnehmer ist dieser Zeitraum voller Unsicherheit und der Glaube gegenüber dem Arbeitgeber, schutzlos zu sein.

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Häufig stellen sich die Fragen: „Kann ich während der Probezeit einfach von heute auf morgen gekündigt werden?“ oder „Habe ich überhaupt Rechte, wenn mein Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet?“.
In diesem Artikel erfahren Sie alle relevanten Informationen – damit Sie wissen, worauf Sie achten müssen.
Inhalt
1. Die Probezeit im Arbeitsvertrag
Begründen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein Arbeitsverhältnis, enthält der Arbeitsvertrag im Regelfall eine Probezeit.
Während der Probezeit haben sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber die Möglichkeit zu prüfen, ob die Zusammenarbeit passt, d.h. ob die gemeinsame Arbeit sowohl fachlich als auch menschlich funktioniert.
Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt in § 622 die Rahmenbedingungen der Probezeit in unbefristeten Arbeitsverträgen. In der Regel beträgt die Probezeit 6 Monate, was auch das gesetzlich mögliche Maximum an Zeitdauer darstellt.
Haben Sie einen befristeten Arbeitsvertrag erhalten, richtet sich die Probezeit nach dem Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Dort ist festgelegt, dass die Probezeit in einem angemessenen Verhältnis zur Dauer der Befristung und zur Art der Tätigkeit stehen muss. Der genaue Zeitraum ist hierbei nicht näher definiert worden. Durch das Bundesarbeitsgericht ist jedoch festgestellt worden, dass die Dauer der Probezeit sich nicht auf den gesamten Zeitraum des befristeten Arbeitsverhältnisses erstrecken darf.
Trotz mangelnder Vorgaben kann man davon ausgehen, dass bei befristeten Arbeitsverhältnissen die Probezeit ein Viertel der eigentlichen Befristungsdauer nicht überschreiten sollte. Sind Sie unsicher, lassen Sie Ihren Arbeitsvertrag bitte von einem Anwalt für Arbeitsrecht prüfen.

Warum das so wichtig ist, erfahren Sie in unserem Beitrag zum Thema Arbeitsvertrag.
Die Probezeit beginnt mit dem ersten Arbeitstag und endet nach Ablauf der vereinbarten Dauer.
2. Die Kündigung in der Probezeit
Innerhalb der Befristung eines Arbeitsvertrages gilt zwar ein vereinfachter Kündigungsschutz für das Arbeitsverhältnis, aber als Arbeitnehmer können Sie im Regelfall nicht von einem Tag auf den nächsten gekündigt werden.
Vereinfachter Kündigungsschutz bedeutet, der Arbeitgeber kann das Arbeitsverhältnis mit dem Arbeitnehmer ohne Angabe von Gründen und mit einer verkürzten Kündigungsfrist beenden. Aber: Es gilt trotzdem eine Kündigungsfrist von 2 Wochen.
Die Fristen des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) finden während der Probezeit keine Anwendung, erst nach sechs Monaten Betriebszugehörigkeit und nur in Betrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern gilt das Kündigungsschutzgesetz.
Die verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen während der Probezeit gilt auch für Sie als Arbeitnehmer.
3. Warum Arbeitsverhältnisse während der Probezeit gekündigt werden
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses innerhalb der Probezeit erfordert keinen offiziellen Grund. Dennoch ähneln sich die genannten Gründe.
In den meisten Fällen entsprechen die Erwartungshaltungen an die Leistung oder das Verhalten des Arbeitnehmers nicht den Anforderungen.
Für Arbeitnehmer passen die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit oft nicht zu den Wünschen oder Versprechungen aus dem Vorstellungsgespräch. Die kurze Kündigungsfrist ist so auch auf Arbeitnehmerseite ein gern genutztes Mittel, sich vom Arbeitgeber zu trennen.
Es gibt ebenfalls immer wieder Fälle, wo Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag kündigen, weil ihnen ein besseres Angebot vorliegt.
Auch ungeplante Umstrukturierungen können der Grund einer Kündigung in der Probezeit sein.
4. Erfordernis einer Abmahnung
Im Gegensatz zur ordentlichen Kündigung ist eine Abmahnung bei einer Kündigung während der Probezeit nicht erforderlich.
Praxisbeispiel
Ein Arbeitnehmer erscheint ohne nachvollziehbaren Grund zu spät zur Arbeit.
Außerhalb der Probezeit wäre der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer aufgrund seines Fehlverhaltens abzumahnen. Er würde arbeitsrechtliche Konsequenzen für den Wiederholungsfall androhen und wäre erst dann berechtigt, das Arbeitsverhältnis zu kündigen.
Im Rahmen der Probezeit könnte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis ohne Abmahnung beenden.
Arbeitnehmer sollten deshalb besonders sorgsam handeln. Es ist durchaus nachvollziehbar, dass Arbeitgeber bei Verstößen gegen die vereinbarten Rahmenbedingungen des Arbeitsvertrages innerhalb der Probezeit schneller handeln. Wie würde der Arbeitnehmer später agieren, wenn er bereits innerhalb der Probezeit Fehlverhalten zeigt?
Die Rahmenbedingungen des nach Ende der Probezeit geltenden Kündigungsschutzgesetzes sind so streng, dass Arbeitgeber lieber schnell handeln. Im späteren Arbeitsverhältnis müssten stichhaltige Gründe gesammelt werden, Abmahnungen ausgesprochen werden und der Arbeitgeber müsste im Zweifelsfall mit einer Kündigungsschutzklage rechnen.

Mehr zum Thema Abmahnung lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema.
5. Kündigung während der Probezeit – Das ist zu beachten
Wir können Sie beruhigen, die Kündigungsfrist von zwei Wochen während der Probezeit ist zwar kurz, ein Kündigungsgrund nicht notwendig, aber damit eine Kündigung rechtskräftig ist, sind trotzdem einige Voraussetzungen notwendig.
- Einhaltung der Formvorschriften gemäß § 623 BGB
- Keine Verletzung der Diskriminierungsverbote nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie Beachtung des besonderen Kündigungsschutzes, d.h. Kündigung wegen Geschlecht, Religion, Schwangerschaft sind ausgeschlossen
- Die Kündigungsfrist beginnt erst mit dem Zugang der Kündigung. Zugang bedeutet: Das Kündigungsschreiben ist in Ihrem Briefkasten, und es ist mit einer Kenntnisnahme am selben Tag zu rechnen. Bei persönlicher Übergabe gilt der Moment der Aushändigung.
Der Arbeitgeber hat das Recht, trotz Probezeit eine außerordentliche Kündigung auszusprechen. Das heißt, die sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist bei schweren Pflichtverletzungen möglich. Der Arbeitgeber muss dann die zweiwöchige Kündigungsfrist nicht beachten.

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6. Ihre Ansprüche als Arbeitnehmer
Auch bei einer Kündigung während der Probezeit stehen Ihnen als Arbeitnehmer einige Ansprüche zu.
Die im Arbeitsvertrag vereinbarte Vergütung muss Ihr Arbeitgeber bis zum Ende der Kündigungsfrist zahlen. Das gilt auch für den Fall einer Freistellung bis zum Austrittszeitpunkt. Eine Freistellung sollte schriftlich bestätigt werden.
Sie haben auch während der kurzen Beschäftigungszeit einen anteiligen Urlaubsanspruch erworben. Dieser muss abgegolten werden.
Grundsätzlich haben Sie Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Möglicherweise ist eine detaillierte Beurteilung aufgrund eines zu kurzen Beschäftigungszeitraumes nicht möglich. In diesem Fall sollten Sie sich zumindest eine Tätigkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Sofern Überstunden angefallen sind, die nicht durch Freizeitausgleich abgegolten werden, besitzen Arbeitnehmer einen Anspruch auf Auszahlung.
7. Ist eine Kündigung in der Probezeit schlimm? Die nächsten Schritte und was wir für Sie tun können
Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses in der Probezeit ist nicht schlimm – viele Arbeitsverhältnisse enden vorzeitig. Dennoch gilt für beide Seiten – professionelles Reagieren und gute Kommunikation!
Lassen Sie sich die Kündigung schriftlich bestätigen. Fordern Sie ggf. ein Zeugnis an und melden Sie sich umgehend bei der Agentur für Arbeit, um Ihren Anspruch auf Arbeitslosengeld zu sichern. In der Regel ist nicht mit einer Sperrzeit zu rechnen, sofern Sie die Kündigung nicht selbst verursacht haben – sprich eine außerordentliche Kündigung vorliegt.
Kündigen Sie das Arbeitsverhältnis während der Probezeit selbst, kommt es bei der Prüfung der 12-wöchigen Sperrzeit darauf an, ob ein wichtiger Grund vorliegt, wie z. B. gesundheitliche Probleme oder Mobbing vorliegen.
Es lohnt sich, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu kontaktieren. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und stellen sicher, dass Sie nicht unwissentlich auf etwaige Ansprüche verzichten und beraten Sie zu allen notwendigen Schritten.
8. Fazit
- Probezeit ist üblich und dient beiden Seiten zur Prüfung der Zusammenarbeit
- Es gilt eine verkürzte Kündigungsfrist von zwei Wochen, ein Kündigungsgrund ist nicht erforderlich
- Eine Abmahnung ist während der Probezeit vor einer Kündigung nicht notwendig
- Kündigungen müssen formgerecht erfolgen
- Arbeitnehmer haben Anspruch auf Vergütung bis zum Ende der Frist, anteiligen Urlaub, ein Zeugnis bzw. eine Tätigkeitsbescheinigung und ggf. Auszahlung von Überstunden
- Rechtliche Beratung kann helfen, Ansprüche zu sichern und Fehler zu vermeiden.
9. FAQ
Wie lange darf die Probezeit dauern?
In unbefristeten Arbeitsverträgen maximal 6 Monate; bei befristeten Verträgen sollte sie im Verhältnis zur Gesamtdauer stehen.
Kann ich in der Probezeit ohne Grund gekündigt werden?
Ja, der Arbeitgeber muss keinen Grund nennen, jedoch gilt eine gesetzliche Kündigungsfrist von zwei Wochen.
Braucht der Arbeitgeber eine Abmahnung, bevor er in der Probezeit kündigt?
Nein, während der Probezeit ist keine Abmahnung erforderlich.
Welche Fristen muss ich als Arbeitnehmer einhalten, wenn ich selbst kündigen möchte?
Auch Arbeitnehmer müssen eine Kündigungsfrist von zwei Wochen beachten.
Lohnt sich ein Fachanwalt für Arbeitsrecht bei einer Kündigung in der Probezeit?
Ja, um sicherzustellen, dass alle Vorschriften eingehalten werden und keine Ansprüche verloren gehen.
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