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Scheidungsantrag zurückziehen – Wie kann ein Anwalt für Familienrecht helfen?

Haben sich zwei Ehepartner wieder versöhnt oder will man aus anderen Gründen die einmal beantragte Scheidung nicht mehr weiterverfolgen, kann man den Scheidungsantrag zurückziehen.


Was dabei wichtig ist und warum ein zurückgenommener Antrag nicht unbedingt bedeutet, dass die Scheidung „vom Tisch“ ist, erklärt Fachanwalt für Familienrecht Bernd Schmidt in diesem Beitrag.

Scheidungsantrag zurückziehen
Wollen Sie einen Scheidungsantrag zurückziehen? Dann rufen Sie uns an unter
06196 465 66. Wir helfen Ihnen gerne!

Übersicht
1. Kann man eine einvernehmliche Scheidung zurückziehen?
2. Wer kann die Scheidung zurückziehen?
3. Wie kann man einen Scheidungsantrag zurückziehen?
4. Wie lange kann man die Scheidung zurückziehen?
5. Kann man einen Scheidungsantrag auch nach dem Scheidungstermin zurückziehen?
6. Was passiert, wenn man den Scheidungsantrag zurückzieht?
7. Was bedeutet es die Scheidung ruhen zu lassen?

Kann man eine einvernehmliche Scheidung zurückziehen?

Der Scheidungsantrag wird kurz vor dem Ende bzw. nach dem Ende des Trennungsjahres (bei einvernehmlichen Scheidungen) eingereicht. Erst nach dem Einreichen des Scheidungsantrages beginnt das förmliche Scheidungsverfahren vor dem Familiengericht.

Um einen Scheidungsantrag vor Gericht einreichen zu können, besteht Anwaltszwang. Somit muss mindestens einer der beiden Ehepartner von einem Rechtsanwalt vertreten werden. Es reicht, gerade bei einvernehmlichen Scheidungen, oft aus, wenn nur ein Scheidungsantrag eingereicht wird. Allerdings können beide Ehepartner einen eigenen Scheidungsantrag einreichen.

Zwischen dem Einreichen des Antrages und dem Gerichtstermin bzw. Anhörungstermin, der die Ehe letztlich beendet, vergeht häufig ein Zeitraum von etwa einem Jahr. Wie lange dieser Zeitraum ist, bestimmt sich einmal danach, wie stark die Gerichte belastet sind. Zum anderen bestimmt sich der Zeitraum danach, wie umfangreich das konkrete Verfahren, z.B. im Hinblick auf den Versorgungsausgleich, ist.

Dieser Zeitraum kann natürlich auch dazu genutzt werden sich mit seinem Partner zu versöhnen. Egal, ob man sich versöhnt hat oder nicht, gibt es vielfältige Gründe warum man den einmal eingereichten Scheidungsantrag zurückziehen will. Es ist in jedem Fall möglich den Antrag zurückzuziehen.

Wer kann die Scheidung zurückziehen?

Der Scheidungsantrag kann in einem Scheidungsverfahren entweder von einer oder beiden Ehepartnern gestellt werden. Wurde der Scheidungsantrag nur einem Ehepartner gestellt, kann auch nur derjenige Ehepartner bzw. dessen Rechtsanwalt den Scheidungsantrag zurückziehen. Dafür ist keine Zustimmung des anderen Ehepartners nötig.

Haben beide Ehepartner jeweils einen Scheidungsantrag eingereicht, müssen auch beide Ehepartner jeweils ihren Scheidungsantrag selbst zurückziehen. Zieht allerdings einer der beiden Partner den Antrag nicht zurück, wird das Verfahren nicht beendet. In einem solchen Fall wird trotz zurückgenommen Antrags eines Ehepartners der Antrag des anderen Ehepartners weiterverfolgt.

Wie kann man einen Scheidungsantrag zurückziehen?

Für das Einreichen des Antrags besteht Anwaltszwang, für das Zurückziehen jedoch nicht. Es empfiehlt sich jedoch den Scheidungsantrag von seinem Rechtsanwalt zurückziehen zu lassen, da dieser über die Folgen dieser Handlung besser aufklären kann. Grundsätzlich kann man den Scheidungsantrag allerdings auch ohne Rechtsanwalt schriftlich oder auf der Geschäftsstelle des Familiengerichts zurückziehen.

Wie lange kann man die Scheidung zurückziehen?

Es ist möglich den Scheidungsantrag während des gesamten Scheidungsverfahrens zurückzuziehen. Dabei ist es egal, ob der Scheidungsantrag erst vor kurzem eingereicht wurde oder der Anhörungstermin zur endgültigen Vollziehung der Scheidung schon anberaumt worden ist.

Es bietet sich bei einer Versöhnung oder einem Zurückziehen des Scheidungsantrags kurz nach dem Einreichen auch die Möglichkeit das Verfahren nicht weiter zu betreiben. Wenn man den Scheidungsantrag nämlich eingereicht hat bzw. dieser von seinem Rechtsanwalt eingereicht wurde, muss man danach die Gerichtsgebühren bezahlen.

Erst wenn die Gerichtsgebühren bezahlt sind, beginnt das Scheidungsverfahren vor Gericht. Bezahlt man allerdings die Gerichtsgebühren nicht, wird das Verfahren nicht betrieben.

Kann man einen Scheidungsantrag auch nach dem Scheidungstermin zurückziehen?

Bei dem Scheidungstermin oder Anhörungstermin werden die Ehepartner noch einmal persönlich vom Familiengericht über ihre Scheidungsabsichten befragt. Am Ende dieses Termins steht die Scheidung bzw. der Scheidungsbeschluss. Die Scheidung ist dann aber noch nicht rechtskräftig. Bis zur Rechtskraft der Scheidung, also nach dem Scheidungstermin, kann der Scheidungsantrag noch zurückgezogen werden.

Hier gilt allerdings eine Besonderheit: soll der Scheidungsantrag nach dem Scheidungstermin und vor der Rechtskraft der Scheidung zurückgezogen werden, muss der jeweils andere Ehepartner dem zustimmen. Dabei spielt keine Rolle, ob dieser einen eigenen Scheidungsantrag gestellt hat oder nicht. Beide Ehepartner müssen letztlich mit der Rücknahme einverstanden sein.

Die Rechtskraft des Scheidungsbeschlusses tritt einen Monat nach seiner Zustellung an beide Ehepartner ein.

Was passiert, wenn man den Scheidungsantrag zurückzieht?

Wenn man den Scheidungsantrag zurücknimmt, hat dies weitreichende Folgen. Der Antragsteller, der den Antrag zurücknimmt, muss die gesamten Kosten des Scheidungsverfahrens und der Folgesachen tragen. Außerdem sind alle bis dahin ergangenen Entscheidungen des Familiengerichts nichtig (z.B. zum Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, Unterhalt oder Sorgerecht).

Wenn man Bedenkzeit benötigt um z.B. eine Versöhnung oder Annäherung der Ehepartner abzuwarten, stellt die Rücknahme des Scheidungsantrages ein unbrauchbares Mittel für dieses Ansinnen dar.

Eventuell wäre es in dieser Zeit auch hilfreich mit dem Aufsetzen eines Ehevertrags wieder mehr Klarheit und Einigkeit in der Beziehung herzustellen.

Möchte man sich nämlich nach einem zurückgenommenen Scheidungsantrag doch wieder scheiden lassen, muss zum einen ein neuer Scheidungsantrag eingereicht werden und zum anderen fallen auch wieder die Anwalts- und Gerichtskosten an.

Selbst das Trennungsjahr muss erneut durchlaufen werden, wenn der Scheidungsantrag zurückgenommen worden ist. Hat man den Scheidungsantrag einmal zurückgezogen, wird man so also gestellt, als ob es nie einen Scheidungsantrag gegeben hätte.

Was bedeutet es die Scheidung ruhen zu lassen?

Anstatt den Scheidungsantrag sofort zurückzuziehen, kann man auch weitere Bedenkzeit beantragen.
Bei der Aussetzung des Verfahrens „ruht“ das Verfahren bis zu einem Jahr. Dies ist dann sinnvoll, wenn man zwar mit dem Gedanken spielt den Scheidungsantrag zurückzuziehen, sich aber noch nicht final dazu durchringen kann, aber Zeit dafür zum Nachdenken benötigt.

Die Aussetzung des Scheidungsverfahrens beträgt maximal 1 Jahr. Wenn die Ehepartner allerdings bereits mehr als 3 Jahre getrennt leben, beträgt die Aussetzung maximal 6 Monate. Den Antrag auf Aussetzung stellt der Rechtsanwalt.

Der größte Vorteil der Aussetzung ist, dass weder die bisherigen Entscheidungen des Gerichts nichtig werden und man auch hinsichtlich der Kosten bei einem neuen Scheidungsanlauf diese nicht noch einmal zu bezahlen hat, sowie, dass man nicht erneut das Trennungsjahr durchlaufen müsste.

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