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Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt: Das sollten Sie über den Unterhalt nach der Scheidung wissen

Nach einer Scheidung ändern sich viele Dinge, die für das bisherige Leben bestimmend waren. Alltägliche Kleinigkeiten ebenso wie grundlegende Rahmenbedingungen, die Ihnen Sicherheit gegeben haben. 

Dazu zählt vor allem ein hinreichendes, finanzielles Auskommen. 

Ein Ehepartner, der nach der Scheidung seine Lebenshaltungskosten nicht aus eigener Kraft bestreiten kann, hat daher einen Anspruch auf Unterhalt. 

Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt ist jedoch an konkrete, gesetzlich festgelegte Bedingungen geknüpft. 

Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt
HAben Sie Fragen zum nachehelichem Ehegatten-Unterhalt? Dann rufen Sie uns an unter 06196 465 66. Wir helfen Ihnen gerne!

Welche das sind und wie Ihnen ein kompetenter Anwalt für Familienrecht bei der Durchsetzung Ihres Anspruch helfen kann, lesen Sie im nachfolgenden Beitrag. 

Inhalt

  1. Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt: Was ist der Unterschied zum Trennungsunterhalt?
  2. Aus welchen Gründen kann nachehelicher Ehegatten-Unterhalt beantragt werden?
  3. Wie wird der nacheheliche Ehegatten-Unterhalt berechnet?
  4. Wie lange muss nachehelicher Ehegatten-Unterhalt bezahlt werden?
  5. Fazit

1. Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt: Was ist der Unterschied zum Trennungsunterhalt?

Der sogenannte Trennungsunterhalt soll beide Partner in der Zeit zwischen Trennung, also der Aufgabe der häuslichen Gemeinschaft, und der eigentlichen Scheidung finanziell absichern. 

Er ist für gewöhnlich auf das rechtlich vorgesehene Trennungsjahr begrenzt und endet grundsätzlich mit dem rechtskräftigen Scheidungsurteil. Ein nachehelicher Ehegatten-Unterhalt kann an seine Stelle treten. 

Aber: Anders als beim Trennungsunterhalt reicht es für einen Anspruch nicht aus, dass einer der beiden Ex-Partner über ein nur geringes oder sogar gar kein Einkommen verfügt. 

Das Bürgerliche Gesetzbuch fordert nach einer Scheidung von beiden Geschiedenen „Eigenverantwortung“ ein – insofern, dass jeder für sich selbst sorgt. 

Nur wenn Sie dazu außerstande sind, haben Sie Anspruch auf nachehelichen Unterhalt.

2. Aus welchen Gründen kann nachehelicher Ehegatten-Unterhalt beantragt werden?

Ganz wichtig für die Geltendmachung nachehelichen Ehegatten-Unterhalts ist die Bedingung, dass die Gründe dafür zum Zeitpunkt der Scheidung vorliegen müssen. 

Ein nachträgliches Verlangen aufgrund geänderter Umstände ist nur in den seltensten Fällen möglich. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, mit einen qualifizierten Anwalt die persönliche Situation detailliert zu besprechen – und zwar vor der Scheidung. 

Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt kann unter folgenden Voraussetzungen vom Ex-Partner eingefordert werden:

Betreuung eines kleinen Kindes

Betreuen Sie ein gemeinsames Kind, so können Sie bis zu dessen drittem Geburtstag Betreuungsunterhalt verlangen. 

Ab dem dritten Lebensjahr sind Sie grundsätzlich verpflichtet, wieder einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. Ausnahmen gibt es bei mehreren kleinen Kindern, auch wenn diese bereits älter sind.

Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt wegen Alters

Entscheidend ist in diesem Fall nicht das gesetzliche Rentenalter, sondern die fehlende Perspektive, aufgrund des fortgeschrittenen Alters noch eine Anstellung zu finden.

Krankheit und Gebrechen

Sind Sie aufgrund von Krankheit und/oder Gebrechen nicht in der Lage, eine Erwerbstätigkeit aufzunehmen, steht Ihnen nachehelicher Ehegatten-Unterhalt zu. 

Sie müssen aber, wie erwähnt, zum Zeitpunkt der Scheidung bereits erkrankt sein.

Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt wegen Erwerbslosigkeit

Gelingt es Ihnen nicht, trotz intensiver Suche, einen angemessenen Arbeitsplatz zu finden, sind Sie ebenfalls unterhaltsberechtigt. Sie müssen Ihre Bemühungen allerdings nachweisen.

Aufstockungsunterhalt

Reichen Ihre persönlichen Einkünfte nicht, den während Ihrer Ehe gepflegten Lebensstandard beizubehalten, steht Ihnen Aufstockungsunterhalt zu – vorausgesetzt das deutlich höhere Einkommen Ihres Ex-Partners war bis dato für Ihre Lebensverhältnisse prägend. 

In der jüngeren Rechtsprechung wird dieser Grund fast nur noch bei Ehen von sehr langer Dauer akzeptiert, in denen ein Partner eine berufliche Tätigkeit zugunsten der Kinderbetreuung aufgegeben hatte.

Ausbildung, Fortbildung und/oder Umschulung

Nachehelicher Unterhalt Bildung
Wann habe ich Recht auf Unterhalt auch nach der Scheidung? Rufen Sie uns an unter 06196 465 66. Wir sehen uns Ihren Fall an.

Haben Sie ehebedingt eine Ausbildung abgebrochen oder eine Fortbildung nicht wahrgenommen, so können Sie dies (zeitnah) nach der Scheidung nachholen und für die Dauer der Ausbildung nachehelichen Ehegatten-Unterhalt beanspruchen.

Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt aus Billigkeitsgründen

Im konkreten Einzelfall kann die Rechtsprechung schwerwiegende Gründe anerkennen, die es Ihnen nicht möglich machen, erwerbstätig zu sein. 

Oder das Gericht kann zu dem Schluss gelangen, dass es dem allgemeinen Gerechtigkeitsgefühl widersprechen würde, Ihnen nachehelichen Unterhalt zu versagen.

3. Wie wird der nacheheliche Ehegatten-Unterhalt berechnet?

Für die Berechnung des nachehelichen Unterhalts für Ex-Partner existieren keine verbindlichen Vorschriften oder gar eine Tabelle wie die Düsseldorfer Tabelle zur Ermittlung des Kindesunterhalts. Grundsätzlich bestimmt sich nachehelicher Ehegatten-Unterhalt aber nach den ehelichen Lebensverhältnissen, die zum Zeitpunkt der Scheidung bestanden haben.

kindesunterhalt

In unserem Beitrag zum Thema beantworten wir die 8 häufigsten Fragen zum Kindesunterhalt.

Als maßgeblich dafür wird das verfügbare Nettoeinkommen der ehemaligen Ehepartner angesetzt. 

Das meint: Das Arbeitseinkommen abzüglich eventueller Ausgaben zur Schuldentilgung oder für den Vermögensaufbau. 

Unter der Voraussetzung, dass Sie unterhaltsberechtigt sind, können Sie, sehr pauschal, mit folgenden Größenordnungen rechnen:

  • 3/7 oder 45 Prozent vom bereinigten Nettoeinkommen Ihres Ex-Partners, wenn Sie selbst kein Einkommen haben,
  • 3/7 oder 45 Prozent aus der Differenz der bereinigten Nettoeinkommen, wenn beide Ex-Partner erwerbstätig waren,
  • die Hälfte aus Mieteinkünften, Kapitalerträgen und ähnlichem.

Bitte beachten Sie jedoch: In jedem Fall sind viele Einzelfaktoren zu berücksichtigen.

Von der Leistungsfähigkeit Ihres geschiedenen Partners, dem ein Selbstbehalt zusteht, bis hin zur Rangfolge bei beispielsweise mehreren Unterhaltsberechtigten. Versichern Sie sich daher unbedingt der Fachkompetenz eines erfahrenen Anwalts für Familienrecht, wenn nachehelicher Ehegatten-Unterhalt für Sie in Betracht kommt.

4. Wie lange muss nachehelicher Ehegatten-Unterhalt bezahlt werden?

Auf diese Frage gibt der Gesetzgeber keine verbindliche Antwort. Selbstverständlich erlischt der Unterhaltsanspruch, wenn der Unterhaltsgrund wegfällt – beispielsweise, wenn das betreute Kind das dritte Lebensjahr erreicht hat. 

Oder wenn Sie wieder heiraten. Sehr vorsichtig formuliert tendiert die Rechtsprechung aktuell zu Entscheidungen, wonach ein nachehelicher Ehegatten-Unterhalt auf eine Zeitspanne zwischen einem Drittel und einem Viertel der jeweiligen Ehezeit angelegt ist. 

Aber auch hier entscheidet der Einzelfall.

5. Fazit

Nachehelicher Ehegatten-Unterhalt ist einer der größten und oft erbittertsten Streitpunkte im Scheidungsverfahren. 

Ein umsichtiger und fachkompetenter Anwalt für Familienrecht kann in den meisten Fällen vor dem eigentlichen Scheidungstermin eine einvernehmliche Lösung ausarbeiten, mit der beide Parteien leben können. 

So bleiben Ihnen und Ihrem Ex-Partner nervenaufreibende und teure Rechtstreitigkeiten erspart, die sich in aller Regel auch noch über Monate hinziehen.

Bilderquellennachweis: © Bild 1: Jürgen Schelkle | PantherMedia, Bild 2: Element5 Digital | Unsplash

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