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Fristlose Kündigung während Krankheit – wie Sie jetzt reagieren sollten

Eine fristlose Kündigung ist ein Schock – das gilt erst recht, wenn sie während einer Krankheit ausgesprochen wird. Wir erklären, ob eine fristlose Kündigung während Krankheit möglich ist.

Fristlose Kündigung während Krankheit
Haben Sie eine Kündigung während des Krankenstandes erhalten? Dann rufen Sie uns an unter 06196 465 66. Wir helfen Ihnen gerne!

Inhalt

  1. Darf mir der Arbeitgeber während einer Krankheit fristlos kündigen? 
  2. Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit möglich? 
  3. Diese Gründe berechtigen zur fristlosen Kündigung 
  4. Deshalb ist eine fristlose Kündigung oft unwirksam
  5. Fristlose Kündigung während Krankheit erhalten – was tun? 
  6. Fazit

1. Darf mir der Arbeitgeber während einer Krankheit fristlos kündigen? 

Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, dass Ihnen während einer Krankheit nicht gekündigt werden könnte – schon gar nicht fristlos von einem Tag auf den anderen. Dabei handelt es sich allerdings um einen Irrtum. Auch während einer Krankheit ist eine fristlose Kündigung nicht gänzlich ausgeschlossen. 

Allerdings kommt eine fristlose Kündigung generell nur in extremen Ausnahmefällen in Betracht. Meist geht es um gravierende Pflichtverletzungen (mehr dazu unter 3.).

2. Ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit möglich? 

Nein, es ist kaum ein Fall denkbar, in dem der Arbeitgeber wegen einer Krankheit fristlos kündigen könnte. Schon die Kündigung wegen Krankheit mit Frist hängt von hohen Voraussetzungen ab und scheitert vor Gericht häufig. 

Eine fristlose Kündigung scheidet daher erst recht aus. Sie würde voraussetzen, dass dem Arbeitgeber die Zusammenarbeit nicht einmal bis zum Ende der Kündigungsfrist zumutbar ist. Davon kann keine Rede sein, wenn einziger Grund der Entlassung Ihre Krankheit ist. 

Das Gesetz sieht sogar vor, dass der Arbeitgeber Sie für bis zu sechs Wochen während der Krankheit weiter bezahlen muss. Das kann er nicht einfach umgehen, indem er Ihnen fristlos kündigt. 

Vorsicht, Verwechslungsgefahr: Die Bezeichnung „fristlose Kündigung“ wird oft synonym für die „außerordentliche Kündigung“ verwendet. 

In aller Regel meinen beide Begriffe auch dasselbe. Es gibt allerdings Fälle, in denen eine außerordentliche Kündigung wegen Krankheit möglich ist – dann aber ausnahmsweise mit Frist (man spricht von einer „sozialen Auslauffrist“). 

Hier geht es um Arbeitnehmer, die ordentlich nicht gekündigt werden können. Unter besonders strengen Voraussetzungen darf ihnen dann ausnahmsweise außerordentlich gekündigt werden. 

Dies kommt in Betracht, wenn die Rückkehr an den Arbeitsplatz in den nächsten Jahren nahezu ausgeschlossen ist. Betroffen sind z.B. tariflich Unkündbare, Arbeitnehmerinnen im Mutterschutz, Betriebsratsmitglieder und Arbeitnehmer in Pflege- oder Elternzeit. 

3. Diese Gründe berechtigen zur fristlosen Kündigung 

Wie gezeigt, ist eine fristlose Kündigung wegen Krankheit nicht möglich. Allerdings ist nicht ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber Ihnen aus anderen Gründen während einer Krankheit fristlos kündigt. 

Insbesondere schwere Pflichtverletzungen berechtigen ihn grundsätzlich dazu.

Im Zusammenhang mit einer Krankheit können dies etwa sein: 

  • Krankfeiern: Sie geben an, krank zu sein, wollen in Wahrheit aber nur arbeitsfreie Tage genießen. In diesem Fall ist eine fristlose Kündigung prinzipiell nicht ausgeschlossen. Allerdings ist der Arbeitgeber gut beraten, wenn er es zunächst bei einer Abmahnung oder einer ordentlichen Kündigung mit Frist belässt. Nicht jedes Krankfeiern berechtigt ihn nämlich zur fristlosen Kündigung. Einige Arbeitsgerichte werden zumindest verlangen, dass mehrere Arbeitstage ausgefallen sind. 
  • Androhung einer Krankheit: Wer eine Krankheit androht, gibt zu verstehen, dass er eigentlich nur krankfeiern möchte. Auch in diesem Fall droht eine fristlose Kündigung. Ob diese wirksam ist, hängt wiederum vom Einzelfall ab.
  • Meldepflichten verletzt: Wenn Sie arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich unverzüglich krankmelden und spätestens nach drei Tagen ein Attest Ihres Arztes vorlegen (der Arbeitsvertrag kann auch eine kürzere Frist vorsehen). Kommen Sie dem nicht nach, darf Ihnen allerdings nicht gleich fristlos gekündigt werden. In aller Regel darf der Arbeitgeber Sie nur abmahnen. Nach mehreren gleichartigen Verstößen kommt dann unter Umständen eine fristgerechte Kündigung in Betracht. 
  • Bei Freizeitaktivitäten beobachtet: Häufig greift der Arbeitgeber zur fristlosen Kündigung, weil er einen Mitarbeiter trotz Krankheit im Kino, Restaurant oder bei anderen Freizeitaktivitäten beobachtet. Allerdings sind Ihnen Beschäftigungen dieser Art nicht verboten. Sie dürfen während Ihrer Arbeitsunfähigkeit alles tun, was Ihrer Genesung nicht abträglich ist. Wer also mit einem gebrochenen Arm im Kino gesehen wird, hat nichts zu befürchten. Geben Sie hingegen an, mit einem grippalen Infekt im Bett zu liegen und werden Sie abends auf der Tanzfläche beobachtet, sieht es schlechter aus. Selbst dann hat der Arbeitgeber aber kein leichtes Spiel: Können Sie eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes vorlegen, hat diese hohen Beweiswert. Sprich: Der Arbeitgeber muss im Zweifel mehr vortragen als bloß eine Beobachtung auf der Tanzfläche. 

Daneben kommen weitere Gründe in Betracht, die eine fristlose Kündigung rechtfertigen können. Dazu zählen etwa 

  • Schwere Beleidigungen oder Handgreiflichkeiten ggü. Kunden, Kollegen oder Vorgesetzten
  • Straftaten ggü. dem Arbeitgeber (insbes. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug)
  • Hartnäckige Arbeitsverweigerung 
  • Verrat von sensiblen Geschäftsgeheimnissen 

Auch hier liegt die Schwelle allerdings hoch. In vielen Fällen lohnt es sich, gegen die Kündigung vorzugehen. 

4. Deshalb ist eine fristlose Kündigung oft unwirksam

Wie schon erwähnt, ist die fristlose Kündigung nur selten zulässig. In den meisten Fällen erhalten Arbeitnehmer vor Gericht Recht, weil der Vorwurf nicht gravierend genug ist. 

Die fristlose Kündigung hält darüber hinaus weitere Fallstricke bereit, die Arbeitnehmern gute Verteidigungschancen bieten. Dies sind u.a.: 

Arbeitgeber wartet zu lange ab

Der Arbeitgeber hat ab Kenntnis des Fehlverhaltens nur zwei Wochen Zeit, um eine fristlose Kündigung auszusprechen. Danach kommt allenfalls noch eine Kündigung mit Frist in Betracht. 

Beispiel: Sie melden sich für drei Tage krank und erscheinen nicht zur Arbeit. In Wahrheit sind Sie gesund und möchten bloß Ihren Urlaub verlängern. Ihr vorgesetzter erfährt drei Tage nach Ihrer Rückkehr von der Lüge. 

Er steht kurz vor Abschluss eines wichtigen Projekts und lässt die Sache zunächst auf sich beruhen. 16 Tage später kündigt er Ihnen fristlos. Diese Kündigung ist unzulässig. 

Der Arbeitgeber hört den Betriebsrat nicht (richtig) an

Vor jeder Kündigung muss der Arbeitgeber den Betriebsrat anhören (sofern es einen solchen im Unternehmen gibt). Vergisst er dies, ist die fristlose Kündigung unwirksam. Selbst wenn der Arbeitgeber an die Anhörung denkt, unterlaufen ihm dennoch häufig Fehler. 

So muss er den Betriebsrat ausdrücklich auch zur fristlosen Kündigung anhören. Oft hören Arbeitgeber die Mitglieder bloß generell „zur Kündigung“ an, obwohl eine fristlose und hilfsweise eine ordentliche fristgerechte Kündigung ausgesprochen wurden. 

5. Fristlose Kündigung während Krankheit erhalten – was tun?

Sie haben in einigen Fällen gute Chancen, die Kündigung aus der Welt zu schaffen, eine Abfindung zu erhalten oder zumindest länger bezahlt zu werden. 

Allerdings sollten Sie nicht lange zögern. Ihnen bleiben ab Zugang des Kündigungsschreibens nur drei Wochen Zeit, um gegen die Entlassung vorzugehen. Lassen Sie die Frist verstreichen, ist die Kündigung in jedem Fall wirksam – selbst wenn der Arbeitgeber eigentlich nicht kündigen durfte. 

Wenden Sie sich daher so schnell wie möglich an unsere Kanzlei, damit wir Ihre Kündigungsschutzklage sorgfältig vorbereiten können. Natürlich beraten wir Sie zuvor auch zu den Erfolgsaussichten Ihrer Klage. 

Mit der Klage lassen sich zwei unterschiedliche Ziele verfolgen: 

  • Fristlose Kündigung aus der Welt schaffen. Vorteil: Sie behalten Ihre Stelle. Allerdings sprechen Arbeitgeber meist gleichzeitig eine ordentliche Kündigung mit Frist aus, die relevant wird, wenn das Gericht die fristlose Kündigung für unzulässig hält. Bleibt diese hilfsweise Kündigung bestehen, verlieren Sie Ihre Stelle nach Ablauf der Kündigungsfrist. Während der Frist werden Sie immerhin weiter bezahlt. Auch gegen die hilfsweise ordentliche Kündigung können Sie aber vorgehen. Die Erfolgsaussichten hängen sehr vom Einzelfall ab und sind bei einer verhaltensbedingten Kündigung oft gut. 
  • Sie nehmen die Klage wieder zurück, weil Sie sich mit einer Abfindung bezahlen lassen. Vorteil: Sie erhalten eine Abfindung. Nachteil: Ihre Stelle ist verloren. 

Beachten Sie auch, dass die Bundesagentur für Arbeit nach einer fristlosen Kündigung meist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld verhängt. Sie erhalten also erst mit 12 Wochen oder längerem Verzug Arbeitslosengeld I. Umso mehr lohnt es sich, die fristlose Kündigung aus der Welt zu schaffen. 

Apropos Arbeitslosengeld: Melden Sie sich sofort nach Erhalt der Kündigung arbeitssuchend und -arbeitslos. So vermeiden Sie weitere Nachteile. 

6. Fazit 

Eine fristlose Kündigung während Krankheit ist nicht prinzipiell ausgeschlossen. 

Hingegen kann der Arbeitgeber nicht wegen einer Krankheit fristlos kündigen. 

Eine fristlose Kündigung kommt unter Umständen in Betracht, wenn Sie eine Krankheit androhen oder krankfeiern. Werden Sie in Ihrer Freizeit außerhalb des Krankenbettes beobachtet, ist dies in vielen Fällen kein Problem. 

Der Arbeitgeber hat nur zwei Wochen Zeit, um Ihnen fristlos zu kündigen. Auch muss er den Betriebsrat richtig anhören. Hier passieren oft Fehler. 

Sie sollten sich möglichst frühzeitig an unsere Kanzlei wenden, wenn Sie eine fristlose Kündigung während Krankheit erhalten haben. Für eine Klage bleiben nur drei Wochen Zeit.

Bilderquellennachweis: © Antonio Guillen Fernández | PantherMedia

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