Arbeitszeit ist Gesundheitsschutz – Egal, ob Sie im Büro, im Außendienst, im Krankenhaus oder in der Produktion arbeiten: Das Arbeitszeitgesetz und seine Vorschriften sind nicht verhandelbar – sie schützen Ihre Gesundheit.

Damit es eben nicht zu übermäßiger Belastung und Burnout kommt, sind die Grundlagen des Arbeitszeitgesetzes zwingend einzuhalten. Selbst dann, wenn Sie als Arbeitnehmer der Meinung sind, sehr viel leisten zu können und unbegrenzt arbeiten zu wollen – das Arbeitszeitgesetz ist und bleibt Arbeitsschutz.
Viele Arbeitnehmer sind mit den Regelungen und dem Schutzgedanken des Arbeitszeitgesetzes nicht vertraut. Wir informieren Sie deshalb über die Rahmenbedingungen und darüber, was Sie bei Verstößen unternehmen können. Umgekehrt unterschätzen Arbeitgeber oft die Rechtsfolgen, die durch Nichtbeachtung der rechtlichen Vorgaben entstehen können.
Als Fachanwälte, insbesondere für Arbeitsrecht, sind wir kompetente Ansprechpartner und agieren sowohl beratend als auch unterstützend bei Zuwiderhandlungen. Wir informieren Sie nachfolgend auch über unser Leistungsportfolio für Sie.
Inhalt
- Die rechtliche Grundlage – Das Arbeitszeitgesetz und seine Rechtsfolgen
- So können Sie bei einem Arbeitszeitverstoß handeln
- Warum die Dokumentation von Arbeitszeiten wichtig ist
- Kann mein Arbeitgeber mich zu Minusstunden zwingen?
- Mein Arbeitgeber hat andere Arbeitszeiten festgelegt – Ist das rechtens
- Wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann
- Fazit
- FAQ
1. Die rechtliche Grundlage – Das Arbeitszeitgesetz und seine Rechtsfolgen
Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) legt die Rahmenbedingungen für die tägliche Arbeitszeit, Pausenzeit sowie die gesetzlichen Ruhezeiten fest. Es soll die Sicherheit und den Schutz der Arbeitnehmer bei der Arbeitszeitgestaltung gewährleisten. Wichtige Regelungen wie die tägliche Höchstarbeitszeit, die Arbeit an Feier- und Sonntagen oder auch die Aufzeichnungspflicht der Arbeitszeiten sind Inhalte des Arbeitszeitgesetzes, zu deren Einhaltung der Arbeitgeber verpflichtet ist.
Missachten Arbeitgeber die Rahmenbedingungen und Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes, drohen Bußgelder.
Das Arbeitszeitgesetz (§ 3 ArbZG) regelt beispielsweise, dass die regelmäßige tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschritten werden darf. Eine Verlängerung auf maximal 10 Stunden ist erlaubt, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen ein Durchschnitt von 8 Stunden pro Werktag eingehalten wird. Sofern das nicht der Fall ist und der Arbeitszeitverstoß gemeldet wird, droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld.
Und ja, selbst wenn Sie als Arbeitnehmer gern viel und dauerhaft mehr als 10 Stunden am Tag arbeiten, liegt der Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz bei Ihrem Arbeitgeber, da er die Verantwortung zum Schutz der Arbeitnehmer trägt. Den Arbeitgeber trifft im Ernstfall die Pflicht zur Zahlung eines Bußgeldes. Gegenüber Ihnen als Arbeitnehmer kann er jedoch bei wiederholtem Verstoß gegen die Arbeitszeiten eine Abmahnung aussprechen.
2. So können Sie bei einem Arbeitszeitverstoß handeln
Sofern Ihr Arbeitgeber die Bestimmungen des Arbeitszeitgesetzes nicht einhält, sollten Sie zum Schutz Ihrer Gesundheit aktiv werden. Wir empfehlen folgende Vorgehensweise:
Schritt 1
Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber und weisen Sie ihn auf die Verstöße hin. Es gibt durchaus Fälle, in denen Vorgesetzte im Eifer des Gefechts oder im Zuge von Personalmangel vorgegebene Ruhezeiten oder Höchstarbeitszeiten nicht in der Dienstplanung beachten. Das mag nicht in jedem Fall böse Absicht sein. Dennoch liegt es auch in Ihrer Eigenverantwortung als Mitarbeitender, diese Missstände aufzudecken.
Etwaige Scheu vor Arbeitsplatzverlust oder belasteter Kommunikation mit Ihrem Arbeitgeber sollten Sie nicht vom Schutz Ihrer Gesundheit abhalten!
Schritt 2
Beziehen Sie – sofern vorhanden – den Betriebsrat ein. Informieren Sie ihn über die Situation und bitten Sie ihn um Unterstützung und Klärung der Situation.
Sofern Ihr Arbeitgeber keine Nachbesserung und Veränderung der Situation veranlasst, können Sie sich auch an die zuständigen Behörden und Institutionen wenden. Es ist sogar möglich, einen Verstoß gegen das Arbeitszeitgesetz anonym zu melden. Zuständig sind:
- das Gewerbeaufsichtsamt,
- das Landesamt für Arbeitsschutz,
- der technische Aufsichtsdienst oder auch
- die Berufsgenossenschaft.
3. Warum die Dokumentation von Arbeitszeiten wichtig ist
Unabhängig von der Verpflichtung Ihres Arbeitgebers zur Dokumentation der Arbeitszeiten sollten Sie als Arbeitnehmer Ihre geleisteten Arbeitsstunden erfassen bzw. regelmäßig die erfassten Zeiten prüfen.
Der Arbeitsvertrag bildet die Grundlage für die zu leistende Arbeitszeit, Ihre Urlaubsansprüche, Urlaubsabgeltung und enthält Regelungen zu Mehrarbeit und dem Umgang mit geleisteten Überstunden.
In der Praxis kommt es aus den unterschiedlichsten Gründen zu Abweichungen von der vereinbarten Arbeitszeit. Die Abweichungen sollten im Sinne der Nachvollziehbarkeit über die Dauer des Beschäftigungsverhältnisses dokumentiert werden.
Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche sind immer wieder Bestandteil gerichtlicher Auseinandersetzungen und werfen insbesondere im Fall der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses Fragen auf.
Im Regelfall nutzen Arbeitgeber elektronische Zeiterfassungssysteme. Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig Einblick in die Zeiterfassung zu nehmen. Lassen Sie sich diese zur Verfügung stellen.
Achtung: Hintergrund dieses Ratschlags ist kein Misstrauen. Vielmehr machen wir immer wieder die Erfahrung, wie wichtig diese Nachweise in möglichen Streitfällen sind.

In unserem Beitrag zum Thema lesen Sie alles zum Thema Urlaubsabgeltung bei Kündigung.
4. Kann mein Arbeitgeber mich zu Minusstunden zwingen?
Der umgekehrte Fall – Minusstunden. Es gibt durchaus Situationen, in denen Arbeitgeber gezwungen sind, Minusstunden anzuordnen. Dazu gehören Auftragsmangel und Überkapazitäten.
In einem solchen Fall muss geprüft werden, auf welcher Rechtsgrundlage die Anordnung von Minusstunden erfolgt. Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge enthalten die grundlegenden Klauseln.
Sofern der Arbeitgeber Minusstunden angeordnet hat, muss er sicherstellen, dass diese rechtens sind und die Arbeitnehmer nicht benachteiligt werden. Sie müssen nicht nur informiert, sondern auch entsprechend entschädigt werden.
Die Verantwortung des Arbeitnehmers besteht darin, den Arbeitgeber rechtzeitig auf etwaige Zeiten mit zu geringer Arbeitsauslastung aufmerksam zu machen. Der Arbeitgeber wiederum muss Sorge dafür tragen, dass dem Mitarbeiter keine finanziellen Nachteile entstehen.
In Situationen mit Beschäftigungsmangel ist es unbedingt notwendig, gut, fair und rechtzeitig zu kommunizieren, um gemeinsame Lösungen zu finden.
Eine Praxislösung zum Abfedern von Minusstunden kann neben dem Abbau von Überstunden auch die Entnahme von Urlaub sein.
Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträge enthalten im Regelfall Vereinbarungen, wie lange unverschuldete Minusstunden Bestand haben. Behalten Sie diese Fristen im Blick und lassen Sie sich bei Zweifeln von uns beraten.

In unserem Beitrag zum Thema lesen Sie, warum Sie Ihren Arbeitsvertrag durch einen Anwalt prüfen lassen sollten.
5. Mein Arbeitgeber hat andere Arbeitszeiten festgelegt – Ist das rechtens?
Grundsätzlich ist es möglich, dass der Arbeitgeber im Zuge seines Direktionsrechts andere Arbeitszeiten festlegt. Sofern betriebliche Belange die Änderung von Arbeitszeiten erforderlich machen, darf der Arbeitgeber sich darauf berufen.
Aber: Die persönlichen und gesundheitlichen Interessen des Arbeitnehmers müssen ebenso wie die im Arbeitsvertrag vereinbarten Regelungen beachtet werden.
Schon eine Verlagerung der Anfangszeit von 30 Minuten kann insbesondere bei Eltern zu erheblichen organisatorischen Herausforderungen führen. Diese Belange dürfen nicht unbeachtet bleiben.
Eine Neuverteilung der Arbeitszeiten ist also grundsätzlich möglich, darf aber
- nicht unverhältnismäßig gegenüber dem Arbeitnehmer erfolgen
- die Regelungen des Arbeitszeitgesetzes nicht missachten.
6. Wie ein Fachanwalt für Arbeitsrecht unterstützen kann
Als Fachanwalt für Arbeitsrecht stehe ich Ihnen bei Fragen zum Arbeitszeitgesetz kompetent zur Seite. Ich prüfe die individuelle Situation, kläre über Ihre Rechte und Pflichten auf und berate Sie zu den besten Handlungsmöglichkeiten – sei es bei Überschreitung der Höchstarbeitszeiten, Fragen zur Arbeitszeiterfassung, Anordnung von Minusstunden oder Änderungen der Arbeitszeiten.
Sofern notwendig, setze ich Ihre Ansprüche gerichtlich durch.
Zudem sorgt ein Fachanwalt für Arbeitsrecht dafür, dass Sie Fristen und Formalitäten einhalten, die für die erfolgreiche Durchsetzung Ihrer Rechte entscheidend sind. Ihr Gewinn: Sicherheit und Klarheit.
7. Fazit
- das Arbeitszeitgesetz schützt Arbeitnehmer unabhängig von deren Leistungsbereitschaft
- Arbeitgeber sind verpflichtet, gesetzliche Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten und Dokumentationspflichten einzuhalten
- bei Verstößen sollten Arbeitnehmer aktiv werden: Gespräch suchen, Betriebsrat einbinden, ggf. Behörden informieren
- Arbeitnehmer sollten ihre Arbeitszeiten selbst dokumentieren, um im Streitfall Beweise zu haben
- Arbeitgeber dürfen Minusstunden nur auf Grundlage von Arbeitsvertrag, Betriebsvereinbarung oder Tarifvertrag anordnen
- Änderungen von Arbeitszeiten müssen verhältnismäßig sein und dürfen die gesetzlichen und vertraglichen Vorgaben nicht verletzen
- bei Unsicherheiten oder Streitigkeiten sollten Arbeitnehmer und Arbeitgeber juristischen Rat einholen
8. FAQ
Gilt das Arbeitszeitgesetz für alle Arbeitnehmer?
Ja, das Arbeitszeitgesetz gilt grundsätzlich für alle Arbeitnehmer – Ausnahmen gelten nur für bestimmte Berufsgruppen wie leitende Angestellte oder bestimmte Bereiche im öffentlichen Dienst.
Was passiert, wenn Mitarbeiter freiwillig länger arbeiten?
Auch bei freiwilliger Mehrarbeit ist der Arbeitgeber verpflichtet, die gesetzlichen Höchstgrenzen einzuhalten. Selbst eine Zustimmung des Arbeitnehmers einen Verstoß nicht rechtmäßig.
Muss mein Arbeitgeber meine Arbeitszeit dokumentieren?
Ja, insbesondere Überstunden und Sonn- und Feiertagsarbeit müssen dokumentiert werden. Seit den EuGH-Urteilen zur Zeiterfassung ist die Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung verstärkt worden.
Darf mein Arbeitgeber kurzfristig meine Arbeitszeiten ändern?
Nur unter Beachtung Ihrer persönlichen Belange und der im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag festgelegten Bedingungen. Eine Änderung muss zumutbar und verhältnismäßig sein.
Wann sollte ich einen Fachanwalt für Arbeitsrecht einschalten?
Sobald es Fragen zum Arbeitszeitgesetz gibt, empfehlen wir die Beratung durch einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Gesundheit ist das höchste Gut!
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