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Online-Kündigungs-Schutzklage

In 3-Schritten zum Ziel

Schritt 1: Sie wurden gekündigt?

Schritt 2: Sie hätten gerne eine Abfindung?

Schritt 3: Was kostet mich das?

Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser wird bei einem Rechtsstreit idR. vom Gericht festgesetzt. Für eine Kündigungsschutzklage geht man als Gegenstandswert von drei Bruttomonatsgehältern aus.

Zur Verdeutlichung ein Berechnungsbeispiel für eine Kündigungschutzklage:

Das Bruttomonatsgehalt beträgt 2.000 €. Dies ergibt bei 3 Bruttomonatsgehältern einen Gegenstandswert, aus dem sich die Rechtsanwaltsgebühren berechnen, von 6.000 €. Dies ergibt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgende Kostennote:

1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV460,20 €
1,2 Terminsgebühr 3104 VV424,80 €
Auslagenpauschale 7002 VV20,00 €
Nettosumme905,00 €
Umsatzsteuer 7008 VV171,95 €
Summe1.076,95 €

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