Online-Kündigungs-Schutzklage
Schritt 1: Sie wurden gekündigt?
Sie sind Arbeitnehmer und man hat Ihnen gekündigt?
Sie haben vom Erhalt der Kündigung an drei Wochen Zeit um eine Kündigungsschutzklage bei dem für Sie zuständigen Arbeitsgericht einzureichen. Ob dies für Sie aussichtsreich ist und ob für Sie eine Abfindung für den Verlust Ihres Arbeitsplatzes in Frage kommt, lässt sich von uns zeitnah prüfen.
Hierfür senden Sie uns bitte sofort Ihre Kündigung, Arbeitsvertrag sowie eine Gehaltsabrechnung per E-mail (PDF bevorzugt) und teilen uns mit, wieviele Arbeitnehmer bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind und wie lange Sie bei Ihrem Arbeitgeber beschäftigt sind.
Schritt 2: Sie hätten gerne eine Abfindung?
Ergibt unsere Prüfung, dass Ihnen eine Abfindung zusteht, nehmen wir vor Klageeinreichung Kontakt mit Ihrem Arbeitgeber auf, um die Sache außergerichtlich zu regeln und eine höchstmögliche Abfindung für Sie auszuhandeln.
Kommt es zu keiner außergerichtlichen Einigung, wird von uns umgehend eine Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht eingereicht.
Schritt 3: Was kostet mich das?
Gerichtskosten und Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Gegenstandswert. Dieser wird bei einem Rechtsstreit idR. vom Gericht festgesetzt. Für eine Kündigungsschutzklage geht man als Gegenstandswert von drei Bruttomonatsgehältern aus.
Zur Verdeutlichung ein Berechnungsbeispiel für eine Kündigungschutzklage:
Das Bruttomonatsgehalt beträgt 2.000 €. Dies ergibt bei 3 Bruttomonatsgehältern einen Gegenstandswert, aus dem sich die Rechtsanwaltsgebühren berechnen, von 6.000 €. Dies ergibt nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) folgende Kostennote:
1,3 Verfahrensgebühr 3100 VV | 460,20 € |
1,2 Terminsgebühr 3104 VV | 424,80 € |
Auslagenpauschale 7002 VV | 20,00 € |
Nettosumme | 905,00 € |
Umsatzsteuer 7008 VV | 171,95 € |
Summe | 1.076,95 € |
Sie sind rechtsschutzversichert (Arbeitsrechtschutz)?
Ihre Rechtschutzversicherung kommt idR. für die Kosten des Kündigungsrechtsstreits auf. Fügen Sie einfach Ihrer E-mail den Versicherungsschein oder Ihre letzte Beitragsrechnung Ihren Unterlagen bei! Den Schriftverkehr mit Ihrer Rechtschutzversicherung übernehmen wir. Dies ist ein kostenloser Service unserer Kanzlei.