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Die Trennung oder Scheidung von Eltern wirft unweigerlich die Frage auf, wie die Betreuung der gemeinsamen Kinder künftig ausgestaltet werden soll. Das Kindeswohl steht dabei immer im Vordergrund. Doch welches Betreuungsmodell eignet sich besser: das Wechselmodell, bei dem beide Eltern annähernd gleich viel Zeit mit dem Kind verbringen, oder das Residenzmodell, bei dem das Kind seinen Lebensmittelpunkt bei einem Elternteil hat und der andere Elternteil ein Umgangsrecht ausübt?
In diesem Beitrag erhalten Sie einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Grundlagen, Vor- und Nachteile beider Modelle, finanzielle Auswirkungen sowie Lösungsansätze, wenn Eltern sich nicht einigen können.
Inhalt
1. Rechtliche Grundlagen: Wechselmodell und Residenzmodell im Gesetz
Die gesetzlichen Grundlagen für die Betreuung gemeinsamer Kinder nach Trennung und Scheidung finden sich insbesondere in den §§ 1626, 1627, 1684, 1687 BGB:
- § 1626 BGB regelt die elterliche Sorge und betont das Kindeswohl sowie die Pflicht der Eltern zur Förderung der Entwicklung des Kindes.
- § 1627 BGB verpflichtet Eltern zur gegenseitigen Rücksichtnahme und Kooperation bei der Ausübung der elterlichen Sorge.
- § 1684 BGB normiert das Umgangsrecht des nicht betreuenden Elternteils und die Pflicht zur Förderung des Kontakts.
- § 1687 BGB betrifft die Ausübung der gemeinsamen Sorge bei getrennt lebenden Eltern.
Das Gesetz kennt weder „Wechselmodell“ noch „Residenzmodell“ ausdrücklich als fest definierte Modelle. Vielmehr hat sich diese Terminologie in Rechtsprechung und Praxis herausgebildet.
Das Residenzmodell
Beim Residenzmodell lebt das Kind hauptsächlich bei einem Elternteil (dem residenzführenden Elternteil). Der andere Elternteil hat ein Umgangsrecht, welches in der Praxis meist alle zwei Wochen an Wochenenden sowie ggf. einmal pro Woche unter der Woche stattfindet.
Das Wechselmodell
Beim echten Wechselmodell („paritätisches Wechselmodell“) verbringt das Kind annähernd gleich viel Zeit bei beiden Elternteilen, beispielsweise im wöchentlichen oder zweiwöchentlichen Rhythmus.
Die Rechtsprechung, insbesondere der Bundesgerichtshof (BGH), hat das Wechselmodell als zulässige Betreuungsform anerkannt (BGH, Beschluss v. 01.02.2017 – XII ZB 601/15). Es kann auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden, wenn es dem Kindeswohl am besten entspricht. Allerdings sind dafür hohe Voraussetzungen an die Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Eltern zu stellen.
2. Vor- und Nachteile des Wechselmodells
Vorteile des Wechselmodells
- Beide Elternteile nehmen gleichwertig am Alltag des Kindes teil.
- Das Kind behält eine enge Bindung zu beiden Eltern.
- Entlastung für jeden Elternteil durch die abwechselnde Betreuung.
- Kein Gefühl des „Besuchs-Elternteils“, sondern gelebte gleichberechtigte Elternschaft.
Nachteile des Wechselmodells
- Hohe organisatorische Anforderungen (Wohnortnähe, Flexibilität).
- Kinder können sich zerrissen fühlen, wenn keine klare „Homebase“ besteht.
- Erfordert ein hohes Maß an Kooperation, Kommunikation und Konfliktlösungskompetenz der Eltern.
- Kann bei stark zerstrittenen Eltern zu Belastungen und Loyalitätskonflikten führen.
Beispiel
Die 8-jährige Mia lebt im Wechselmodell. Ihre Eltern wohnen nur 10 Minuten auseinander. Mia hat in beiden Haushalten Kleidung, Spielsachen und ein eigenes Zimmer. Die Eltern stimmen sich wöchentlich zu Hausaufgaben, Arztterminen und Freizeitaktivitäten ab. Beide pflegen einen respektvollen Umgang, was für Mia stabilisierend wirkt.
3. Vor- und Nachteile des Residenzmodells
Vorteile des Residenzmodells
- Stabiler Lebensmittelpunkt des Kindes mit klarer Alltagsstruktur.
- Geringerer organisatorischer Abstimmungsbedarf.
- Konflikte zwischen den Eltern wirken sich weniger unmittelbar auf den Alltag des Kindes aus.
- Geeignet bei großen Entfernungen der Wohnorte oder bei hohen Konflikten.
Nachteile des Residenzmodells
- Der nicht betreuende Elternteil läuft Gefahr, weniger in den Alltag des Kindes eingebunden zu sein.
- Das Kind erlebt diesen Elternteil oft nur in Freizeit- oder Wochenendsituationen, was das Bild der Elternrolle verzerren kann.
- Das Modell kann das Gefühl verstärken, „nur Gast“ beim anderen Elternteil zu sein.
Beispiel
Der 10-jährige Jonas lebt nach der Scheidung seiner Eltern im Residenzmodell bei seiner Mutter. Er besucht seinen Vater jedes zweite Wochenende. Die Mutter ist voll berufstätig und organisiert den Alltag mit Unterstützung der Großeltern. Jonas vermisst es manchmal, seinen Vater auch bei alltäglichen Dingen wie Hausaufgaben oder Fußballspielen dabei zu haben.
4. Unterhalt und finanzielle Fragen im Wechsel- und Residenzmodell
Die Unterhaltsfrage hängt maßgeblich von der Betreuungsform ab.
Residenzmodell
Der betreuende Elternteil leistet Naturalunterhalt (Betreuung, Verpflegung, Erziehung). Der andere Elternteil ist barunterhaltspflichtig nach der Düsseldorfer Tabelle (§ 1606 Abs. 3 S. 2 BGB).
Wechselmodell
Beim paritätischen Wechselmodell sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig. Die Unterhaltspflicht wird nach Einkommen und Betreuungsanteilen berechnet (BGH, Beschluss v. 11.01.2017 – XII ZB 565/15). Beide Eltern müssen anteilig zum Barunterhalt beitragen. Überdies sind die Wohnmehrkosten zu beachten, da das Kind zwei kindgerechte Haushalte benötigt.
Beispiel Unterhalt im Wechselmodell
Die Eltern von Paul (6) betreuen ihn im wöchentlichen Wechselmodell. Der Vater verdient netto 3.500 €, die Mutter 2.000 €. Der Kindesunterhalt wird anteilig nach dem Einkommen berechnet, abzüglich des Selbstbehalts. Zusätzlich tragen beide anteilig Kita- und Freizeitkosten.
5. Voraussetzungen für ein funktionierendes Wechselmodell
Das Wechselmodell kann nur gelingen, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Wohnortnähe: Idealerweise weniger als 20 km oder maximal 30 Minuten Fahrtzeit.
- Kommunikationsfähigkeit: Eltern müssen regelmäßig Absprachen treffen.
- Kooperationsbereitschaft: Gemeinsame Entscheidungen zu Schule, Gesundheit, Freizeit.
- Kindeswille: Je älter das Kind, desto stärker ist sein Wunsch zu berücksichtigen (§ 159 FamFG).
- Altersgerechte Belastbarkeit des Kindes: Nicht alle Kinder können häufige Wechsel emotional verarbeiten.
Fehlt es an diesen Voraussetzungen, kann das Wechselmodell dem Kindeswohl schaden.
6. Typische Streitpunkte und Lösungsansätze
- Ungleiche Betreuungsanteile: Kompromisse können in Form eines asymmetrischen Wechselmodells gefunden werden (z.B. 60/40-Aufteilung).
- Kommunikationsprobleme: Mediation kann helfen, Konflikte konstruktiv zu lösen und tragfähige Absprachen zu treffen.
- Finanzielle Streitfragen: Genaue Berechnung des Unterhalts im Wechselmodell durch den Anwalt oder das Jugendamt.
- Kind lehnt Wechsel ab: Hier muss psychologisch geprüft werden, ob das Modell angepasst werden sollte.
7. Anwaltliche Unterstützung bei Uneinigkeit der Eltern
Ein Fachanwalt für Familienrecht kann Sie unterstützen:
- Bei der Prüfung, welches Modell dem Kindeswohl entspricht.
- Durch rechtliche Beratung zu Unterhalt, Umgang und Sorgerecht.
- Bei der Ausarbeitung einer einvernehmlichen Umgangsregelung oder eines Umgangsplans.
- Als Mediator, um tragfähige Lösungen ohne Gerichtsverfahren zu erarbeiten.
- Falls keine Einigung möglich ist, vertritt er Ihre Interessen im gerichtlichen Verfahren nach §§ 151 ff. FamFG.

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8. Fazit
- Wechselmodell = annähernd gleiche Betreuung beider Eltern
- Residenzmodell = Kind lebt hauptsächlich bei einem Elternteil
- Entscheidung richtet sich nach Kindeswohl, nicht nach Elternwünschen
- Wechselmodell erfordert hohe Kooperation und Wohnortnähe
- Unterhaltsberechnung unterscheidet sich je nach Modell
- Anwaltliche Beratung schafft Klarheit und verhindert belastende Streitigkeiten
9. FAQ
Was ist besser, Wechselmodell oder Residenzmodell?
Es gibt kein „besser“. Entscheidend ist, welches Modell dem Kindeswohl dient. Wechselmodell nur bei guter Kooperation und Wohnortnähe.
Was spricht gegen das Wechselmodell?
Hohe organisatorische Anforderungen, mögliche emotionale Belastung des Kindes bei häufigen Wechseln und Konflikten der Eltern.
Was spricht für das Wechselmodell?
Gleichwertige Einbindung beider Elternteile in den Alltag des Kindes und Förderung einer stabilen Eltern-Kind-Beziehung zu beiden Eltern.
Welche Vorteile hat das Residenzmodell?
Klare Struktur, stabiler Lebensmittelpunkt, weniger Organisationsaufwand, Konflikte der Eltern belasten den Alltag des Kindes weniger.
Welche Nachteile hat das Residenzmodell?
Der Umgangselternteil ist oft weniger am Alltag des Kindes beteiligt; Kinder können sich „zerrissen“ fühlen, wenn der Kontakt als ungleich empfunden wird.
Ist der Vater beim Wechselmodell unterhaltspflichtig?
Ja, beide Eltern sind barunterhaltspflichtig. Der Unterhalt wird anteilig nach Einkommen und Betreuungszeit berechnet.
Kann ein Elternteil das Wechselmodell ablehnen?
Ja, aber wenn das Gericht feststellt, dass es dem Kindeswohl entspricht und die Voraussetzungen erfüllt sind, kann es auch gegen den Willen eines Elternteils angeordnet werden.
Bildquellennachweis: Vadreams / Canva


